Bundesrat will neues Gesetz für Schutz von Informationen
Erst wenn eine Firma vom VBS geprüft worden ist, darf sie klassifizierte, also geheime oder vertrauliche Aufträge des Bundes, ausführen. Auch Firmen, die sich im Ausland um klassifizierte Aufträge bewerben, benötigen solche Zertifikate.
Nei internationale Betriebssicherheitserklärungen
Bisher konnte das VBS diese Betriebssicherheitserklärungen nur für Unternehmen im militärischen Bereich ausstellen. Neu sollen auch Firmen solche Sicherheitserklärungen erhalten, die sich um klassifizierte, nicht-militärische Projekte im Ausland bewerben. Damit wolle der Bund verhindern, dass Schweizer Firmen im Ausland Aufträge bloss deshalb nicht erhalten, weil sie keine Betriebssicherheitserklärungen vorweisen können, teilte das VBS mit.
Verordnung noch nicht vollständig umgesetzt
Vor rund drei Jahren hatte der Bundesrat eine neue Informationsschutzverordnung erlassen. Darin wurde neben den beiden Klassifizierungsstufen «geheim» und «vertraulich» die dritte Stufe «intern» beschlossen. Diese sollte Informationen, die einen erhöhten Schutz benötigen, aber nicht «geheim» oder «vertraulich» sind, bezeichnen. Der Bundesrat stellt gemäss Mitteilung vom Montag fest, dass die Verordnung noch nicht vollständig umgesetzt worden sei. So habe sich etwa die Klassifizierungsstufe «intern» noch nicht durchgesetzt. Handlungsbedarf bestehe weiter bei der elektronischen Bearbeitung von schutzwürdigen Informationen. (awp/mc/ps/27)