Bundesrat will Rechtssicherheit für Trust-Geschäft schaffen
Auch in der Schweiz liegen zahlreiche zu Trusts gehörende Vermögenswerte. Immer mehr Banken haben eigene Trust-Abteilungen. Daneben spezialisieren sich in der Schweiz niedergelassene Firmen auf die Verwaltung von Trusts. Auch Treuhandgesellschaften und Anwälte sind zunehmend im Bereich der Trust-Administration tätig.
Bedürfnis nach vermehrter Rechtssicherheit
Zwar sei der Trust nach schweizerischem Recht weitgehend anerkannt, schreibt das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) in einer Mitteilung vom Montag. Es bestehe aber ein Bedürfnis nach vermehrter Rechtssicherheit. Eine sichere rechtliche Basis steigere auch die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz.
Ratifikation des Haager Übereinkommens
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Ratifikation des Haager Übereinkommens über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung sei denn auch in der Vernehmlassung von sämtlichen Teilnehmern begrüsst worden. Auch die im Entwurf vorgesehenen Gesetzesänderungen waren im Grundsatz unbestritten.
Anpassung des Bundesgesetzes
Die Botschaft des Bundesrats sieht eine Anpassung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) vor, das momentan noch keine Spezialbestimmungen zum Trust enthält. Unter anderem sind im IPRG Bestimmungen über die gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung ausländischer Entscheidungen vorgesehen. Ergänzt wird auch das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs. (awp/mc/gh)