Merz machte klar, dass für ihn Libyen gegen den Vertrag verstosse, wenn die beiden festgehaltenen Schweizer nicht bald freikommen. Er sieht die Freilassung der beiden implizit als Teil des Abkommens. Es heisse im Abkommen wörtlich, dass mit dem Vertrag alle Hindernisse, welche die Beziehungen belasten, aus dem Weg geräumt werden sollen.
Situation der beiden Schweizer belastet Verhältnis
«Anlässlich der Verhandlungen in Tripolis als auch bei der anschliessenden Medienorientierung sowie später schriftlich habe ich unmissverständlich klar gemacht, dass die Situation der beiden Schweizer zu diesen Belastungen gehört», sagte Merz. Unter den explizit genannten Punkten im Abkommen befindet sich in der Tat die Wiederaufnahme von konsularischen Tätigkeiten – einschliesslich der Ein- und Ausreisevisa für Schweizer und libysche Bürger.
Visastrafverfahren gegen die beiden Schweizer
Laut Merz befinden sich die beiden Schweizer jedoch in einem Visastrafverfahren nach libyschem Recht. Die libysche Seite habe deshalb die Ausreisebewilligung für die zwei Schweizer nicht explizit im Vertrag haben wollen. Darum sei dieser Konflikt nun auf diplomatischem Weg zu lösen.
Umsetzung des Vertrags Angelegenheit des EDA
Bundespräsident Merz und Aussenministerin Micheline Calmy-Rey bekräftigten in einer Erklärung ohne Zulassung von Fragen, dass die Schweiz kein Interesse daran haben könne, den am 20. August eingegangen Vertrag zu brechen. «Als Rechtsstaat hat die Schweiz alles Interesse daran, das umzusetzen, was sie unterschrieben hat und was sie international bindet», sagte Calmy-Rey. Die Umsetzung des Vertrags liegt beim Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) wie Merz und Calmy-Rey sagten. Die Aussenministerin sicherte Merz dabei volle Unterstützung zu.
Oberstes Ziel ist die Rückkehr der beiden Schweizer Geschäftsleute
Oberstes Ziel sei die Rückkehr der beiden Schweizer, die seit über einem Jahr in Libyen festgehaltenen werden. In diesem Zusammenhang präzisierte Merz, dass die beiden zwar nicht ausreisen dürften und unter libyischer Beobachtung stünden. Sie hätten allerdings das Recht, sich im ganzen Land frei zu bewegen.
Libyen bestimmt Vertreter für Schiedsgericht
Libyen hat unterdessen den Anwalt Saad Jabbar in das Schiedsgericht berufen, das die Affäre um Hannibal Gaddafi klären soll. Laut einer Mitteilung auf der Homepage des libyschen Aussenministeriums gab ein Beamter des Aussenministeriums in Tripolis dies bekannt. Saad Jabbar ist Brite mit nordafrikanischen Wurzeln. Er hat bereits die libysche Regierung in der Affäre um das Lockerbie-Attentat von 1988 beraten. Die Schweiz hatte schon letzte Woche die britische Staatsrechtlerin Elizabeth Wilmshurst zur Richterin in das Schiedsgericht berufen, das in London arbeiten soll.
Laut dem Abkommen vom 20. August benennen beide Staaten innerhalb von zehn Tagen je eine ausländische Persönlichkeit in das Schiedsgericht. In Libyen hat man sich offenbar wegen der Feiern zum 40. Jahrestag der Gaddafi-Revolution etwas mehr Zeit für die Ernennung genommen. Die beiden Richter müssen nun innerhalb von 30 Tagen ab Unterzeichnung des Abkommens eine dritte Persönlichkeit als Vorsitzenden des in London tagenden Tribunals auswählen. Innerhalb von 60 Tagen ab Arbeitsbeginn sollte das Schiedsgericht zu einem Urteil kommen. (awp/mc/pg/29)