Bundesrat zieht bei Personenfreizügigkeit Ventilklausel in Betracht

Seit Juni 2007 gilt für Staatsangehörige aus den alten EU-Staaten sowie Zypern und Malta die volle Personenfreizügigkeit. Eine Schutzklausel im Freizügigkeitsabkommen erlaubt es der Schweiz aber, für einen befristeten Zeitraum einseitig wieder Kontingente einzuführen. Voraussetzung ist, dass die Zahl der ausgestellten Bewilligungen in einem bestimmten Jahr um mindestens 10 Prozent über dem Schnitt der vorangegangenen drei Jahre liegt. Der 1. Juni wäre der nächstmögliche Termin für die Anwendung der Ventilklausel.


Verzicht im letzten Sommer ein Fehlentscheid
Vergangenen Sommer hatte der Bundesrat darauf verzichtet, von der Klausel Gebrauch zu machen. Er begründete dies damit, dass die Zuwanderung aus den EU-Staaten nicht zu einer Verdrängung von Schweizer Arbeitskräften geführt habe. Auch die Mehrzahl der Kantone und die Sozialpartner hatten sich damals gegen die Anwendung der Ventilklausel ausgesprochen. Im Herbst sagte Volkswirtschaftsministerin Doris Leuthard in Interviews, im Nachhinein betrachtet sei der Entscheid falsch gewesen.


Rechte greift freien Personenverkehr an
Über die Personenfreizügigkeit in Zeiten der Wirtschaftskrise debattieren derzeit auch die Parteien. Die Rechte möchte über den freien Personenverkehr neu verhandeln oder ihn gar rückgängig machen: Die Schweizer Demokraten haben eine Volksinitiative zur Aufhebung des Abkommens angekündigt. Ob Personen aus der EU in der Wirtschaftskrise Schweizerinnen und Schweizer vom Arbeitsmarkt verdrängen oder lediglich den Mangel an Arbeitskräften in bestimmten Branchen ausgleichen, ist umstritten. Einig sind sich die Kontrahenten, dass die Voraussagen über die Entwicklung der Zuwanderung im Fall einer Wirtschaftskrise zu optimistisch waren.


Deutlicher Rückgang der Zuwanderung im 2. Halbjahr 2009
Die jüngsten Zahlen zeigen einen deutlichen Rückgang der Zuwanderung aus EU-17- und EFTA-Staaten. Wie erwartet habe sich die Verschlechterung der Lage auf dem Arbeitsmarkt zeitverzögert in einer schwächeren Zuwanderung niedergeschlagen, schreibt das Bundesamt für Migration. Zwischen dem 1. Juni und dem 30. November wurden rund 25’000 Aufenthaltsbewilligungen (B-Bewilligungen) erteilt. Das entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Abnahme um 24%. Die Zahl der Kurzaufenthaltsbewilligungen (L-Bewilligungen) nahm um 14% auf 22’500 ab.


Noch keine aktuellen Zahlen zur Rückwanderung
Keine aktuellen Zahlen liegen allerdings zur Rückwanderung vor. Diese werden erst Ende Dezember veröffentlicht. Zwischen September 2008 und August 2009 kehrten rund 54’000 EU-Bürger in ihre Staaten zurück, während 138’000 einwanderten.


Der Bundesrat hat am Freitag auch die Kontingente für Arbeitskräfte aus Nicht-EU- und EFTA-Staaten festgelegt. Kommendes Jahr dürfen nur halb so viele Personen aus diesen Staaten in der Schweiz arbeiten wie 2009. Vorerst werden höchstens 2000 B- und 3500-L-Bewilligungen erteilt. Im Sommer will der Bundesrat dann entscheiden, ob weitere Bewilligungen freigegeben werden.  (awp/mc/pg/20)

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