Bundesstrafgericht entlastet Bundesanwalt Roschacher
Der als «Ramos» bekannt gewordene Informant war von der BA im Geldwäschereiverfahren gegen den Zürcher Privatbankier Oskar Holenweger eingesetzt worden. Die Aktion war in der Presse heftig kritisiert worden. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts wurde in der Folge mit einer Untersuchung beauftragt, die es nun abgeschlossen hat.
Alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten
Laut der Pressemitteilung der Richter aus Bellinzona wurden beim Einsatz des ehemaligen kolumbianischen Drogenhändlers alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten. Dies gelte sowohl für die Leitung der Operation selbst als auch bezüglich der daraus resultierenden Strafverfahren, insbesondere bei entsprechenden Verfügungen zur Überwachung der Telekommunikation und beim Einsatz eines verdeckten Ermittlers. «Ramos» habe sich im Einvernehmen zwischen der BA und der Bundeskriminalpolizei (BKP) zwischen Dezember 2002 und August 2004 in der Schweiz aufgehalten. Sein Auftrag habe gelautet, Informationen zu dem in der Schweiz operierenden kriminellen Umfeld, insbesondere im Bereich des Drogenhandels, der Geldwäscherei von Drogengeld und des Menschenhandels, zu beschaffen.
(BAZ/mc/hfu)