Mit der Bankenabgabe soll ein rund 70 Milliarden Euro schwerer Fonds eingerichtet werden, der künftig bei Krisenfällen einspringt. In den Fonds müssen nahezu alle deutschen Kreditinstitute einzahlen – auch Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Ausnahmen gibt es lediglich für Förderbanken und die Landwirtschaftliche Rentenbank.
Gehaltsobergrenze von jährlich 500.000 Euro
Darüber hinaus gibt es künftig eine Gehaltsobergrenze von jährlich 500.000 Euro für alle Mitarbeiter staatlich gestützter Banken. Bislang galt diese Regelung nur für Vorstandsmitglieder, was dazu führte, dass einzelne Mitarbeiter aus dem Investmentbanking mehr verdienten als die Topmanager. Bei Banken, an denen der Staat mit mehr als 75 Prozent beteiligt ist, werden Bonuszahlungen und andere variable Vergünstigungen komplett gestrichen.
Finanzaufsicht kann eine Bank notfalls zerschlagen
Das neue Insolvenzverfahren soll sicherstellen, dass «systemrelevante» Banken ohne grössere Verwerfungen auf den Finanzmärkten abgewickelt werden können. Unter anderem erhält die Finanzaufsicht die Möglichkeit, eine Bank notfalls zu zerschlagen. Ferner wird die Haftungsfrist bei Pflichtverletzungen der Geschäftsführung von fünf auf zehn Jahre verdoppelt. Das gilt nicht nur – wie ursprünglich geplant – bei börsennotierten Instituten, sondern auch bei Landesbanken, Volksbanken und Sparkassen. (awp/mc/ss/29)