BVG: Ausschüttung der Lebensversicherer liegt über Mindestquote

Dies teilte das Bundesamt für Privatversicherungen am Montatg mit. Demnach liegt die Ausschüttung damit wie schon im Vorjahr über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestquote von 90%.  Per 31.12.2007 haben zwölf (Vorjahr: 13) private Lebensversicherer die Kollektivversicherung im Rahmen der beruflichen Vorsorge für insgesamt 2,10 Millionen Versichere (Vorjahr: 2.13 Millionen) betrieben.


Ausschüttungsquote 1.60 Prozentpunkte über der geforderten Mindestquote
Von den gesamten Erträgen aus Spar-, Risiko- und Kostenprozess im Betriebsjahr 2007 kamen den Versicherten 91.60% (Vorjahr: 91.65%) in Form von Versicherungsleistungen, Erhöhung und Verstärkung der technischen Rückstellungen sowie Überschussbeteiligung zugute. Der den zwölf Versicherungsunternehmen nach Ausschüttung an die Versicherten zugewiesene Anteil betrug im Betriebsjahr 2007 CHF 693 Millionen (gegenüber 696  Millionen im Vorjahr). Dies sind 0.57% der von ihnen in Rückdeckung übernommenen Vorsorgegelder von insgesamt CHF 120 Milliarden. Diese 0.57% dienen dem Aufbau und der Verzinsung des gesetzlich vorgeschriebenen Solvenzkapitals. Sie sind die Risikoprämie für die Haftung mit dem Eigenkapital des Gesamtunternehmens.


Besseres Betriebsergebnis dank gesunkener Schadenbelastung
2007 resultiert ein Betriebsergebnis von 1’950 Millionen CHF – das sind  395 Millionen mehr als im Vorjahr. Dieses deutlich bessere Ergebnis bei gleich bleibender Kapitalanlagerendite (2007 3.22%, 2006 3.32%) ist vor allem der gesunkenen Schadenbelastung durch Invaliditätsfälle im Berichtsjahr zu verdanken. Dadurch konnten im Jahr 2007 dem Überschussfonds zugunsten der Versicherten 1’257 Millionen CHF zugewiesen werden – gegenüber 869 Millionen im Vorjahr. Der Überschussfonds dient dazu, den Versicherten eine über die Zeit möglichst ausgeglichene Beteiligung an den Überschüssen auszurichten. 2007 wurden den Versicherten aus dem Überschussfonds 725 Millionen CHF zugeteilt, im Vorjahr waren es 508 Millionen. Die Beteiligung an den Überschüssen ist eine nicht garantierte Leistung, die zusätzlich zu den gesetzlichen Ansprüchen (BVG-Mindestzins und Rentenumwandlungssatz) ausgerichtet wird.


Sinkende Pro-Kopf-Kosten
Zum ersten Mal seit Einführung der Betriebsrechnung im Jahr 2004 sind die Pro-Kopf-Kosten zurückgegangen und zwar auf 476 Franken (gegenüber von 505 Franken im Vorjahr). Dies ist hauptsächlich auf eine tatsächliche Senkung der Kosten der Versicherungsunternehmen gegenüber dem Vorjahr bei in etwa gleich bleibender Versichertenanzahl zurückzuführen. Im Jahr 2007 weisen zwei von zwölf (Vorjahr: einer von 13) Lebensversicherern ein positives Ergebnis im Kostenprozess aus, während die übrigen Lebensversicherer ein negatives Ergebnis im Kostenprozess ausweisen, was bei Gesamtbetrachtung aller Lebensversicherungsunternehmen zu einem insgesamt negativen Ergebnis im Kostenprozess führt. (bpv/mc/ps)

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