BVGer: «Bundesrat hat Kompetenzen überschritten»
«Der Vergleich hat den gesetzlichen Rahmen gesprengt», sagte BVGer-Sprecher Andrea Arcidiacono vor den Medien. In der Kritik steht primär die Regierung: «Der Bundesrat hat mit dem Vergleich seine Kompetenzen überschritten», sagte Arcidiacono. Es wäre in der Kompetenz des Parlaments gewesen, den rechtlichen Rahmen zu ändern – so wie es jetzt mit den neuen Doppelbesteuerungsabkommen auch geschehe.
«Fehlende rechtliche Basis»
Das jüngste Urteil sei vergleichbar mit dem ersten, sagte der Sprecher weiter. Bereits im ersten Urteil, das sich gegen die Herausgabe von 250 UBS-Kundendaten durch die Finanzmarktaufsicht (FINMA) richtete, hatte das Gericht bemängelt, die rechtliche Basis habe gefehlt. Beim Bundesverwaltungsgericht sind nun noch 25 Rekurse hängig. Da sie ähnlich gelagert seien, gehe er davon aus, dass diese Fälle vom Gericht nicht beurteilt werden müssten, sagte Arcidiacono. Es sei aber an den Behörden, über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Pilotentscheid
Wie viele der anderen über 4000 Fälle des Vergleichs in die selbe Kategorie von Delikten fallen, konnte der Sprecher des Bundesverwaltungsgerichts nicht sagen. Auf die Frage, welche Folgen das Urteil habe, sagte er, dies müssten die Schweiz und die USA beurteilen. Der Rekurs, über den das Gericht nun entschieden hat, ist laut dem Sprecher im Dezember eingereicht worden. Das BVGer habe schon im August damit begonnen, die Grundsatzfragen zu analysieren, sagte Arcidiacono. Deshalb habe es nun so schnell entscheiden können.
Die US-Steuerbehörde IRS hat das Urteil des BVGer zur Kenntnis genommen. «Wir hegen alle Erwartungen, dass die Schweizer Regierung die Bedingungen des Abkommen weiterhin einhält,» sagte ein Sprecher der Nachrichtenagentur SDA. Allerdings habe die Behörde das Urteil noch nicht unter die Lupe genommen, sagte der Sprecher am Freitagnachmittag in Washington. (awp/mc/ps/31)