Cablecom: Argument für Kabelnetzbetreiber wackelt nach Entscheid in Deutschland
Die Kabelnetzbetreiber rechtfertigen ihre umstrittene Grundverschlüsselung unter anderem damit, dass sie ohne Grundverschlüsselung verschlüsselte Fernsehsender nicht mehr zeigen könnten. Denn die Kabelnetzbetreiber müssten den Programmveranstaltern zusichern, den Kunden nur diejenigen Programme zugänglich zu machen, für die sie auch bezahlt hätten. Diesem internationalen Trend könnten sich die Kabelnetzbetreiber nicht verschliessen, argumentierten sie.
Weko will nicht vorpreschen
Ein Verbot der Grundverschlüsselung des digitalen Fernsehens, wie es die Berner SP-Ständerätin Simonetta Sommaruga im Parlament forderte, sei unrealistisch. Der Fall von ProSiebenSat.1 und RTL galt als Meilenstein auf dem Weg vom frei empfangbaren Fernsehen zum Bezahl-TV. Der Druck der deutschen Kartellwächter sei sehr begrüssenswert, sagte Telekomexperte Ralf Beyeler vom Internetvergleichsdienst Comparis: «Damit fällt eines der Hauptargumente der Kabelnetzbetreiber für die Verschlüsselung des Basisangebots weg.» Auch in der Schweiz sollte die Wettbewerbskommission (Weko) etwas unternehmen.
Mehreinnahmen für Kabelnetzbetreiber alleine kein zwingender Grund für Verschlüsselung
Der stellvertretende Weko-Direktor Patrik Ducrey sagte, heute gebe es im analogen Fernsehen auch keine Grundverschlüsselung. Es seien schon zwingende Gründe nötig, um bei der Umstellung vom analogen aufs digitale TV die Verschlüsselung des Grundprogramms zu rechtfertigen. Und Mehreinnahmen für Kabelnetzbetreiber seien alleine kein zwingender Grund. Bei der Weko sei ein Vorverfahren zur Grundverschlüsselung hängig, das gegenwärtig aber sistiert sei, sagte Ducrey. Bis klar sei, ob mit der laufenden Revision des Radio- und Fernsehgesetzes die Frage der Frage der Grundverschlüsselung gelöst werde, wolle die Weko nicht vorpreschen. Das neue Radio- und Fernsehgesetz soll am 1. April 2007 in Kraft treten. Die dazugehörige Verordnung dürfte im Januar vor den Bundesrat kommen.
Cablecom beruft sich auf spezielle Schweizer Situation
Beim grössten Kabelnetzbetreiber Cablecom hiess es, die Situation in Deutschland sei nicht mit der Schweiz vergleichbar. Die deutschen Kartellwächter hätten Vertikalabsprachen zwischen TV- Sendern und dem Satellitenbetreiber gestoppt. In der Schweiz habe Cablecom aber keine derartigen Absprachen mit dem Schweizer Fernsehen, sagte Sprecherin Ariuscha Davatz.
(AWP/mc/hfu)