Cassis-de-Dijon-Prinzip: Bundesrat bereitet Botschaft vor
In der EU wird das Prinzip seit 25 angewendet. Es besagt, dass Waren, die in einem EU-Mitgliedstaat rechtmässig hergestellt worden sind, auch in allen andern EU-Staaten verkauft werden dürfen. Beschränkungen sind nur aus übergeordneten öffentlichen Interessen zulässig, beispielsweise beim Gesundheits- oder Konsumentenschutz.
Einseitige Öffnung des Schweizer Marktes
Nicht völlig harmonisiert
Wettbewerb beleben