Cassis-de-Dijon-Prinzip: Bundesrat bereitet Botschaft vor
In der EU wird das Prinzip seit 25 angewendet. Es besagt, dass Waren, die in einem EU-Mitgliedstaat rechtmässig hergestellt worden sind, auch in allen andern EU-Staaten verkauft werden dürfen. Beschränkungen sind nur aus übergeordneten öffentlichen Interessen zulässig, beispielsweise beim Gesundheits- oder Konsumentenschutz.
Einseitige Öffnung des Schweizer Marktes
Der Bundesrat hat am Freitag einen Bericht verabschiedet, der drei Optionen zur Übernahme des Prinzips darstellt und bewertet. Er hat sich für eine einseitige Öffnung des Schweizer Marktes für Produkte entschieden, für die in der Schweiz und der EU unterschiedliche technische Vorschriften gelten.
Nicht völlig harmonisiert
Verworfen wurde eine Option für ein Abkommen mit der EU, das die Schweiz zwänge, den geltenen und zukünftigen Acquis communautaire ohne Mitgestaltungsmöglichkeit zu übernehmen. Die EU hat ein solches Abkommen bereits abgelehnt. Damit bleiben nur die Optionen mit einseitiger Marktöffnung. Bei einer einseitigen Marktöffnung für alle Produkte aus der EU würde das Interesse erlahmen, geltende Abkommen auszuweiten, weil die Schweiz in den Verhandlungen nichts mehr anzubieten hätte. Daher verfolgt der Bundesrat die Option der Marktöffnung für Produkte, die in der EU nicht vollständig harmonisiert sind.
Wettbewerb beleben
Davon betroffen wären beispielsweise Lebensmittel und Bauprodukte, aber auch Fahrräder. Wie in der EU sind jedoch Massnahmen zum Schutz der Gesundheit, der Umwelt und der Konsumenten vorbehalten, sofern diese im schweizerischen Recht ausdrücklich vorgesehen sind. Eine quantifizierte Einschätzung des Nutzens der Anwendung des Prinzips sei auf der Basis der heute verfügbaren Daten nicht möglich, stellt der Bundesrat fest. Er ist aber überzeugt, dass der Wettbewerb im Inland belebt würde und dass die Kosten für die Unternehmen und die Konsumentenpreise sinken würden. (awp/mc/as)