CH-Agrarpolitik 2011: Ständeratskommission weicht von Bundesrat ab

Die Vorlage zur Agrarpolitik 2011 setzt sich aus sieben Gesetzesentwürfen zusammen. Das Landwirtschaftsgesetz (Entwurf 1) und der Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel (Entwurf 7) sind von der Kommission bereits vorgeprüft und im Ständerat in der Wintersession behandelt worden; sie kommen in den Nationalrat.


Übersetzte Preise für landwirtschaftliche Grundstücke


Somit beschäftigte sich die WAK des Ständerats nun mit den restlichen Entwürfen. Gemäss Medienmitteilung drehte sich bei der Vorlage zum Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (Entwurf 2) die Diskussion um die Bedeutung der Massnahmen zur Bekämpfung der übersetzten Preise für landwirtschaftliche Grundstücke.

Risiko einer Erhöhung der Bodenpreise


Im Mittelpunkt stand die Frage, ob das Risiko einer Erhöhung der Bodenpreise für Landwirtschaftsland infolge der Aufhebung dieser Regelung so gross sei, dass die Preisbegrenzung beibehalten werden soll, selbst wenn diese gewisse Bewirtschafter vom Verkauf ihres Betriebes und einer beruflichen Umstellung abhalten könnte.

Preisschutz beibehalten


Mit 7 zu 6 Stimmen sprach die Kommission sich dafür aus, diesen Preisschutz, den der Bundesrat aufheben will, beizubehalten. Allerdings forderte die Kommission von der Verwaltung zu diesem Thema einen Zusatzbericht an mit dem Ziel, die Risikobereiche besser beurteilen zu können.

Definition landwirtschaftlicher Gewerbe


Die Definition landwirtschaftlicher Gewerbe bildete einen weiteren zentralen Diskussionspunkt. Die WAK sprach sich für eine Erhöhung der Mindestgrösse aus, ab der ein Betrieb als landwirtschaftliches Gewerbe gelten soll.

Heutige Definition


Heute ist die Grenze, bis zu welcher ein landwirtschaftlicher Betrieb in der Familie zum Ertragswert übernommen werden kann, auf 0,75 Standardarbeitskräfte angesetzt. Zur Förderung der Strukturentwicklung in der Landwirtschaft soll diese Grenze gemäss Bundesratsvorlage auf 1,25 Standardarbeitskräfte erhöht werden.

Grenze leicht angehoben


Die WAK hat einstimmig beschlossen, diese Grenze zwar anzuheben, aber auf lediglich 1 Standardarbeitskraft. Dies würde bewirkten, dass weniger Betriebe in der Familie zum Ertragswert übernommen und darauf neben der Ausübung einer anderen Berufstätigkeit weitergeführt werden könnten, schreibt sie dazu.

Einsprachemöglichkeit gegen Pachtzinse abschaffen


Beim Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht (Entwurf 3) beantragt die WAK, der Vorlage des Bundesrates zu folgen, das heisst die Parzellen in der Bauzone vom Geltungsbereich des Pachtrechts auszunehmen und die Einsprachemöglichkeit gegen Pachtzinse für landwirtschaftliche Grundstücke abzuschaffen.

Mit Familienzulagen einverstanden


Die Kommission prüfte auch das Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (Entwurf 4). Sie sprach sich einstimmig für den Antrag des Bundesrates aus, die Einkommensgrenze für selbständige Landwirte aufzuheben und die Ansätze für Kinderzulagen zu erhöhen.

Lebensmittel- und das Tierseuchengesetz


Die Kommission schloss ihre Beratungen zur Agrarpolitik mit der Diskussion über das Lebensmittel- und das Tierseuchengesetz (Entwürfe 5 und 6) ab. Die vorgeschlagenen Änderungen ermöglichten äquivalente Hygienebestimmungen, was für einen möglichst ungehinderten Zugang zum europäischen Markt erforderlich sei. Die WAK beantragt dem Ständerat, der Vorlage des Bundesrates zu folgen. Sie wird sich an der nächsten Sitzung noch mit der Gebührenregelung für Inspektionen und Kontrollen befassen. (awp/mc/ab)
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