Dies bei einer vergleichsweise tiefen Stimmbeteiligung von 35,5 Prozent. Die Linke forderte daraufhin, die Revision frühestens 2012 in Kraft zu setzen. Mit diesem Begehren ist sie abgeblitzt. Mit den Leistungskürzungen soll die Arbeitslosenversicherung (ALV) um 620 Millionen Franken entlastet werden. Generell erhält jemand in Zukunft nur noch dann Leistungen während eines Jahres (260 Taggelder), wenn er auch ein Jahr lang Beiträge einbezahlt hat. Bei eineinhalb Beitragsjahren gibt es wie bisher eineinhalb Jahre lang Bezüge (400 Taggelder).
Junge Arbeitslose erhalten die Hälfte
Von den Kürzungen besonders betroffen sind junge Arbeitslose ohne Kinder. Neu sollen sie nur noch 200 Taggelder erhalten (etwa 9 Monate) – die Hälfte der bisherigen Leistung. Dazu müssen sie mindestens ein Jahr einbezahlt haben. Studienabgänger erhalten erst nach einer Wartefrist von 120 Tagen ALV-Leistungen erhalten. Menschen über 55, die bisher nach eineinhalb Jahren Beitragszeit Anspruch auf 520 Taggelder (2 Jahre) hatten, müssen dafür künftig mindestens zwei Jahre einbezahlt haben.
Höhere Lohnabzüge bereits ab Anfang Jahr
Bereits auf Anfang 2011 treten die Erhöhung der Lohnabzüge von 2 auf 2,2 Prozent sowie das Solidaritätsprozent auf Einkommen zwischen 126’000 und 315’00 Franken in Kraft. Sie werden hälftig durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt. Auf Lohnbestandteilen von über 315’000 Franken werden keine Abzüge erhoben. Insgesamt spülen die zusätzlichen Lohnprozente 650 Millionen Franken in die Kasse des Sozialwerks. 170 Millionen davon stammen aus dem Solidaritätsprozent; dieses wird so lange erhoben, bis die 7 Milliarden Franken Schulden der Arbeitslosenversicherung abgebaut sind.
Einheitliche Regeln für ganze Schweiz
Zustimmung hatte die Revision vor allem in der Deutschschweiz gefunden. Die Romandie und das Tessin mit ihren vergleichsweise höheren Arbeitslosenquoten lehnten sie ab. Forderungen nach Sonderregeln für besonders betroffene Regionen hatte Bundespräsidentin Doris Leuthard bereits am Abstimmungstag zurückgewiesen. In der ganzen Schweiz müssten einheitliche Regeln und Bedingungen gelten. (awp/mc/ss/25)