CH: Botschaft zum Cassis-de-Dijon-Prinzips – Hochpreisinsel um 2 Mrd absenken
Wirtschaftsministerin Doris Leuthard präsentierte am Freitag die bundesrätliche Botschaft. Die Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) gehört zum Kampf gegen die «Hochpreisinsel Schweiz», der einen Wachstumseffekt von deutlich über 0,5% des Bruttinlandprodukt (BIP) erzielen dürfte.
Ohne zusätzliche Kontrollen frei zirkulieren
Mit der autonomen Übernahme des Cassis-de-Dijon-Prinzips, sollen Produkte, die in der EU und im EWR rechtmässig in Verkehr gesetzt worden sind, grundsätzlich auch in der Schweiz ohne zusätzliche Kontrollen frei zirkulieren können. Damit wären nur noch 19 statt 52% der Importe von Marktzugangsbeschränkungen behindert. Frei vermarktet werden könnten neu vor allem Lebensmittel, Textilien und Bekleidung, Möbel sowie Kosmetika. Laut dem Chefökonomen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), Aymo Brunetti, bringt die Übernahme des Cassis-de-Dijon-Prinzips allein jährlich über 2 Mrd CHF Einsparungen.
Streit um die Ausnahmen
Im Vorfeld der Botschaft drehte sich der grosse Streit um die Ausnahmen, die mit dem höheren Standard der Schweiz im Gesundheits-, Umwelt-, Konsumenten- und Tierschutz begründet werden können. Gemäss Bundesratsentscheid werden von den ursprünglich angemeldeten 128 Ausnahmebegehren nur deren 18 erfüllt.
Fünf Ausnahmen definitiv
Fünf Ausnahmen sind definitiv: die Angabe des Alkoholgehaltes von Süssgetränken, die Kontrollzeichen auf Schnäpsen, die kombinierten Warnhinweise auf Tabakprodukten, das Verbot von Blei in Farben und Lacken sowie sicherheitsrelevante Vorschriften bei den Bahnen. In 13 Fällen werden die Abweichungen vorläufig weitergeführt. Hier geht es um die Batteriehaltung von Hühnern, das Verbot von Phosphat in Waschmitteln und lufthygienische Anforderungen für Öl-, Gas-, Holz- und Kohlefeuerungen. Verlangt wird weiterhin die Angabe des Produktionslandes für Lebensmittel und Rohstoffe.
Keine Inländerdiskriminierung
In 34 Fällen hat der Bundesrat beschlossen, die EU-Produktvorschriften zu übernehmen. Er verzichtet auf Spezialauflagen im Chemikalienrecht, im Fernmelderecht und im Lebensmittelrecht. Die Pflicht zur Etikettierung von phosphatfreien Waschmitteln in zwei Amtssprachen wird aufgehoben. Um der «Inländerdiskriminierung» vorzubeugen, sollen Schweizer Sondervorschriften im Rahmen der THG-Revision konsequent abgebaut werden. Schweizer Unternehmen soll es ermöglicht werden, ihre für den Export in die EU nach deren Produktevorschriften hergestellten Erzeugnisse auch in der Schweiz anzubieten.
Technische Handelshemmnisse
Da zahlreiche technische Handelshemmnisse auch auf Vorschriften für die Produktinformation zurückzuführen sind, werden im THG neu Grundsätze für deren Ausgestaltung festgelegt. Eine einzige Amtssprache soll genügen. Einzig bei Warn- und Sicherheitshinweisen können die Informationen in den Amtssprachen des Verkaufsorts verlangt werden. (awp/mc/gh/21)