Wirtschaftsministerin Doris Leuthard präsentierte am Freitag die bundesrätliche Botschaft. Die Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) gehöre zum Kampf gegen die «Hochpreisinsel Schweiz», der einen Wachstumsgewinn von deutlich über 0,5% des Bruttoinlandprodukt (BIP) erzielen dürfte.
Abbau von Marktschranken
Der Abbau von Marktschranken intensiviere den Wettbewerb, senke die Preise auf Konsumprodukten und verbillige die Produktionsmittel. Das Schutzniveau in der EU sei vergleichbar mit jenem in der Schweiz.
Wengier Marktzugangsbeschränkungen
Mit der autonomen Übernahme des Cassis-de-Dijon-Prinzips wären in der Schweiz nur noch 19 statt 52% der Importe von Marktzugangsbeschränkungen behindert. Frei vermarktet werden könnten neu vor allem Lebensmittel, Textilien, Möbel und Kosmetika. Laut dem Chefökonomen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), Aymo Brunetti, bringt die Übernahme des Cassis-de-Dijon-Prinzips allein jährlich über 2 Mrd CHF Einsparungen.
Streit um die Ausnahmen
Im Vorfeld der Botschaft drehte sich der Streit um die Ausnahmen, die mit dem höheren Standard der Schweiz im Gesundheits-, Umwelt-, Konsumenten- und Tierschutz begründet werden. Gemäss Bundesratsentscheid werden von den ursprünglich angemeldeten 128 Ausnahmebegehren nur 19 erfüllt.
Sechs Ausnahmen definitiv
Sechs Ausnahmen sind definitiv: Angabe des Alkoholgehaltes von Süssgetränken, Kontrollzeichen auf Schnäpsen, Warnhinweise auf Tabakprodukten, Verbot von Blei in Farben und sicherheitsrelevante Bahnvorschriften. Neu kam das Verbot von Wassertöffs hinzu. In 13 Fällen werden die Abweichungen vorläufig weitergeführt: Hühnerbatterie, Phosphatverbot im Waschmittel, lufthygienische Anforderungen für Feuerungen. Weiterhin angegeben werden muss das Herkunftsland auf Lebensmitteln und Rohstoffen. In 34 Fällen hat der Bundesrat beschlossen, die EU-Produktvorschriften zu übernehmen. Er verzichtet auf Spezialauflagen im Chemikalienrecht, im Fernmelderecht und im Lebensmittelrecht.
Sondervorschriften konsequent abbauen
Um der «Inländerdiskriminierung» vorzubeugen, sollen Schweizer Sondervorschriften konsequent abgebaut werden. Schweizer Unternehmen soll es ermöglicht werden, ihre für den Export in die EU nach deren Produktevorschriften hergestellten Erzeugnisse auch in der Schweiz anzubieten. Für Lebensmittel werde eine Sonderregelung getroffen, um Ängsten vorzubeugen, das Schutzniveau könnte sinken, sagte Leuthard.
Technische Handelshemmnisse
Da zahlreiche technische Handelshemmnisse auch auf Vorschriften für die Produktinformation zurückzuführen sind, werden im THG Grundsätze für deren Ausgestaltung festgelegt. Eine einzige Amtssprache soll genügen. Einzig bei Warn- und Sicherheitshinweisen können die Informationen in den Amtssprachen des Verkaufsorts verlangt werden.
Parteien und Verbände reagierten vorwiegend positiv
Die Parteien und Verbände reagierten vorwiegend positiv. Die SP will indessen weiter für Parallelimporte kämpfen. Das Cassis-de-Dijon-Prinzip allein senke die Preise kaum. Opposition kündigte die SVP an. Eine einseitige Marktöffnung sei abzulehnen. Aufs Inland ausgerichtete Unternehmen seien wegen der strengeren Schweizer Regeln diskriminiert. Die Schweiz handle sich freiwillig einen Standortnachteil ein. (awp/mc/gh/21)