CH-Bundesrat: Freizügigkeitsabkommen mit EU soll weitergeführt werden

Für den Bundesrat hat die konsequente Umsetzung der bestehenden bilateralen Abkommen mit der EU europapolitische Priorität. Von der Zustimmung zu beiden Vorlagen hänge für die Schweiz letztlich die Weiterführung des bilateralen Weges ab, heisst es in der Botschaft. Beide Beschlüsse sind dem fakultativen Referendum unterstellt.


«Guillotine-Klausel»
Würde das Volk die Weiterführung des FZA ablehnen, träten wegen der «Guillotine-Klausel» auch die weiteren sechs rechtlich miteinander verknüpften Abkommen über Land- und Luftverkehr, Landwirtschaft, Submissionswesen, technische Handelshemmnisse und Forschung nach sechs Monaten automatisch ausser Kraft. Auch wenn das Volk die Ausdehnung des FZA auf Bulgarien und Rumänien ablehnen würde, dürfte die «Guillotine-Klausel» ihre Wirkung entfalten, warnt der Bundesrat. Wegen Ungleichbehandlung ihrer Bürgerinnen und Bürger wäre damit zu rechnen, dass die EU das FZA kündigen würde. Die Folgen für die Wirtschaft wären gravierend.


Sieben bilaterale Abkommen
Die sieben bilateralen Abkommen der ersten Serie sind bis zum 31. Mai 2009 befristet. Das Parlament hat seinerzeit beschlossen, die Weiterführung dem Referendum zu unterstellen. Deshalb muss es in diesem Jahr die Botschaft behandeln. Eine allfällige Volksabstimmung müsste Ende Jahr oder Anfang 2009 stattfinden.


In der Vernehmlassung positiv bewertet
In der Vernehmlassung wurde die Vorlage grossmehrheitlich positiv bewertet. Auf der linken und rechten Seite des politischen Spektrums bestehen dagegen Vorbehalte und Bedenken. So machen die SP und die Gewerkschaften ihre Unterstützung von einer Verstärkung der flankierenden Massnahmen abhängig. Die politische Mitte, die Rechte und die Kantone sprechen sich explizit gegen neue Abfederungsmassnahmen aus. SVP, AUNS und EDU verlangen ein obligatorisches Referendum oder behalten sich das Ergreifen des fakultativen Referendums vor. Das gleiche Bild zeigt sich bei der Ausdehnung des FZA auf Bulgarien und Rumänien.


Kein Referendum möglich gegen  Kohäsionsbeitrag für Bulgarien und Rumänien
Kein Referendum ist möglich gegen den Kohäsionsbeitrag für Bulgarien und Rumänien. Der Bundesrat will zu Gunsten der beiden neuen EU-Mitglieder während fünf Jahren Projektverpflichtungen im Umfang von 257 Millionen Franken eingehen. Er wird die Projekte autonom mit den beiden Staaten verhandeln. (awp/mc/gh)

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