CH-Bundesrat lässt Entwurf zum neuen Hochschulgesetz überarbeiten

Folgende Punkte sollen überarbeitet werden: Hochschulautonomie und Stellung der ETH, Wahrung des Fachhochschulprofils und bessere Abstimmung mit der höheren Berufsbildung, Einbezug der Arbeitswelt in die Hochschulkonferenz, strategische Planung, Finanzierung sowie Festlegung von Indikatoren für kostenintensive Bereiche.


Volkswirtschaftsdepartement mit den Anpassungen betraut
Mit den Anpassungen wurden das Eidgenössische Departement des Innern und das Volkswirtschaftsdepartement betraut. Die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) soll noch im laufenden Jahr dem Parlament überwiesen werden. Der HFKG-Entwurf stützt sich auf den neuen Art. 63a der Bundesverfassung. Dieser sieht die Koordination des schweizerischen Hochschulbereichs durch Bund und Kantone vor.


Erziehungsdirektoren (EDK) stellte sich hinter den Entwurf
In der Vernehmlassung waren vor allem die Hochschulautonomie, die Gefahr der Akademisierung der Fachhochschulen und deren Abkopplung von der Berufsbildung, der fehlende Einbezug der Wirtschaft und der Arbeitswelt, die Zahl der neuen Organe, die fehlende Festlegung der kostenintensiven Bereiche und die Konsequenzen der neuen Finanzierungsbestimmungen kontrovers diskutiert worden. Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) stellte sich grundsätzlich hinter den Entwurf; eine EDK-Delegation hatte an der Erarbeitung der Vorlage mitgewirkt. (awp/mc/gh)

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