Die Revisionen sollen gewährleisten, dass es im Handel mit Chemikalien zu keinen neuen nichttarifarischen Hemmnissen kommt. Zudem wurde Einwänden der Industrie und der kantonalen Vollzugsorgane Rechnung getragen, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Donnerstag mitteilte.
Kennzeichnungvorschriften angepasst
Die Anwendung des Chemikalienrechts wird bei gleichzeitiger Gewährleistung eines hohen Schutzes für die menschliche Gesundheit und die Umwelt erleichtert. So werden die Kennzeichnungvorschriften für kleine Verpackungen, für Metalle und Legierungen und für Transportverpackungen angepasst.
Wiederverkäufer vermehrt in die Pflicht nehmen
Die Definition des Herstellers wird ausgedehnt, um künftig auch Wiederverkäufer vermehrt in die Pflicht nehmen zu können. Bei besonders gefährlichen Produkten wird die Selbstbedienung nur noch für private Käufer verboten, und die Vorschriften über die Lagerung von gefährlichen Produkten werden vervollständigt. (awp/mc/ab)