In der neuen integrierten Finanzmarktaufsichtsbehörde werden die EBK, die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei und das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) zusammengeführt. Definitiv startet die FINMA am 1. Januar 2009, wenn auch das dazugehörige Gesetz vollständig in Kraft tritt.
In den Verwaltungsrat gewählt
Neben Präsident Haltiner wurden in den Verwaltungsrat gewählt: Vizepräsident Peter V. Eckert (Mitglied der EBK), Anne Héritier Lachat (Mitglied der EBK), Charles Pictet (Mitglied der EBK), Sabine Kilgus (neu Mitglied der EBK), Bruno Porro (früherer Chief Risk Officer der Schweizerischen Rückversicherungsgesellschaft) und Prof. Jean-Baptiste Zufferey (Vizepräsident der EBK).
DirektorIn wird im Sommer gewählt
Der für vier Jahre gewählte Verwaltungsrat wird im Sommer mit anschliessender Genehmigung durch den Bundesrat den Direktor oder die Direktorin der FINMA wählen. Der Posten wurde Mitte Dezember 2007 ausgeschrieben. Im Herbst wird der Bundesrat den Verwaltungsrat mit zwei weiteren Mitgliedern komplettieren.
Starker Finanzplatz braucht starke Aufsicht
Die FINMA wacht darüber, dass die Finanzbranche die sie betreffenden Gesetze einhält. Ein starker Finanzplatz brauche auch eine starke Aufsicht, sagte Bundesrat Hans-Rudolf Merz vor den Medien. Wichtig sei dabei die «internationale Ausstrahlung»: Die immer komplexer werdenden Finanzsysteme machten nicht Halt vor den Landesgrenzen, wie die jüngsten Turbulenzen zeigten.
Augenmerk auf Fachkunde und Praxisnähe gelegt
Laut Merz legte der Bundesrat das zentrale Augenmerk bei der Wahl des Verwaltungsrates auf Fachkunde und Praxisnähe. Alle Branchenbereiche seien abgedeckt, auch die Wissenschaft vertreten. Ebenso erfüllt sei die gesetzliche Auflage einer angemessenen Vertretung der beiden Geschlechter.
Jahrespauschalen für die VR-Mitglieder
Der zu 100% ausgelastete VR-Präsident erhält eine Jahrespauschale von 320`000 CHF. Der Vizepräsident mit einem Pensum von 35% wird mit 100`000 CHF entschädigt. Die übrigen Mitglieder bekommen für eine Arbeitsbelastung von 25% je 80`000 CHF.
Keine Doppelentschädigung für EBK-Mitglieder
Jene Verwaltungsratsmitglieder, die 2008 auch noch der EBK angehören, erhalten nur die neue FINMA-Jahrespauschale. Eine Doppelentschädigung im Übergangsjahr wäre nach Ansicht des Bundesrates nicht gerechtfertigt. (awp/mc/ab)