Dass der Postmarkt weiter zu öffnen sei, hatte der Bundesrat bereits im Mai 2006 beschlossen. Am Freitag legte er nun das weitere Vorgehen fest. Zwei bis fünf Jahre nach der Senkung der Monopolgrenze beschliesst das Parlament über die vollständige Liberalisierung. Dieser Entscheid ist referendumsfähig.
Branchenübliche Arbeitsbedingungen
Damit die Marktöffnung nicht zu Lasten der Arbeitnehmer geht, sieht der Bundesrat branchenübliche Arbeitsbedingungen sowohl für die Post als auch für die private Konkurrenz vor. Zudem wird die Post verpflichtet, über einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zu verhandeln. Ein GAV für die ganze Branche ist Sache der Sozialpartner. Eine dreimonatige Vernehmlassung über diese Vorschläge soll Anfang 2008 eröffnet werden. (awp/mc/ab)