Die 5. IV-Revision war von den Räten im Herbst gutgeheissen worden. Unter dem Motto «Arbeit geht vor» erschwert sie zugunsten der Früherkennung und Eingliederung den Zugang zur IV-Rente. Dazu kommen Sparmassnahmen wie die Abschaffung der laufenden Zusatzrenten für Ehegatten und der Wegfall des «Karrierezuschlags».
Behindertenorganisationen ergriffen das Referendum
Kleinere Behindertenorganisationen ergriffen das Referendum, mit Unterstützung der Linken und der Gewerkschaften. Es werde auf dem Rücken der Schwächsten gespart, argumentiert das Referendumskomitee.
Arbeitgeber müssen in die Pflicht genommen werden
Die Devise «Eingliederung kommt vor Rente» sei ein blosses Lippenbekenntnis. In Tat und Wahrheit würden die Behinderten «ausgesondert». Ihre Integration sei nicht möglich, wenn nicht auch die Arbeitgeber in die Pflicht genommen würden. Für eine nachhaltige Entschuldung brauche es eine Zusatzfinanzierung.
Erhöhung der Mehrwertsteuer ins Auge gefasst
Mit der Zusatzfinanzierung hat sich unterdessen die Sozialkommission (SGK) des Nationalrates befasst: Eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer soll die Invalidenversicherung (IV) ins Lot bringen. Vorausgesetzt wird allerdings, dass das Volk die 5. IV- Revision gutheisst. (awp/mc/ab)