CH-Finanzkrise: Staatspolitische Kommission wehrt sich für Budgethoheit

Dazu genügte das Plazet der Finanzdelegation. Das Parlament muss zwar nachträglich zustimmen, kann aber an der bereits eingegangenen Verpflichtung faktisch nichts mehr ändern. Laut Mitteilung der Parlamentsdienste bedauert es die SPK sehr, dass die Bundesversammlung wenige Jahre nach dem Fall Swissair schon wieder in diese Lage gerät. Auch unter hektischen Umständen müsse die Budgethoheit des Parlaments gewahrt bleiben. Sie bittet deshalb die Schwesterkommission des Ständerates um grünes Licht für eine parlamentarische Initiative.


Demokratische Legitimation von Ausgabenbeschlüssen
Mit ihrem Vorstoss möchte die SPK die demokratische Legitimation von Ausgabenbeschlüssen von grosser Tragweite sicherstellen. Sie will auch die Praxis des Bundesrates beim Erlass von Verordnungen prüfen, die sich auf Artikel 184 und 185 der Bundesverfassung (Landesinteresse, innere und äussere Sicherheit) stützen. Dabei geht es insbesondere um die Geltungsdauer solcher Verordnungen. Schon nach der Swissair-Krise war eine Vorlage ausgearbeitet worden, die für dringliche Nachtragskredite in jedem Falle die Zustimmung der Finanzdelegation und ab einer bestimmten Höhe die Zustimmung der Bundesversammlung verlangte. Sie scheiterte aber am Widerstand des Ständerates. (awp/mc/gh/31)

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