CH: Geldwäscherei-Bericht der OECD verabschiedet: «Gute Noten mit Lücken»
Positiv hervorgehoben werde, im Gegensatz zu früheren Berichten, vor allem die Strafverfolgung und die internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen Geldwäscherei. Die Benotung der Experten sei nach der Revision der FATF- Empfehlungen deutlich strenger und nuancierter geworden. Dazu werde neu auch die Umsetzung und Anwendung der Gesetze kontrolliert.
Lücken im Gesetz
Der Bericht habe daher auch gewisse Lücken in der Schweizer Gesetzgebung festgestellt. So kritisiere die FATF, dass die Schweiz einige Verbrechen, wie zum Beispiel Schmuggel, Insidermanipulation und Menschenschmuggel, noch nicht als Vortaten der Geldwäscherei ahnde.
FATF-Empfehlungen noch nicht umgesetzt
Weiter werde bemängelt, dass die FATF-Empfehlungen zu grenzüberschreitenden Bargeldzahlungen noch nicht umgesetzt seien. Und die Schweiz habe bei den Inhaberaktien zu wenige Transparenzvorschriften. Weil diese Aktien anonym sind, könnten sie für die Legalisierung illegalen Geldes missbraucht werden.
Gemäss Karrer waren die meisten dieser Kritikpunkte der Schweiz bereits bekannt und würden durch die Vernehmlassungsvorlage zur Anpassung des Schweizerischen Geldwäschereigesetzes abgedeckt.
Als «Überregulierung» kritisiert
Diese Vorlage wurde im März dieses Jahres vor allem von der Schweizerischen Bankiervereinigung und den bürgerlichen Parteien als «Überregulierung» kritisiert. Der Bundesrat wollte deshalb zuerst den FATF-Bericht abwarten, bevor er über das weitere Vorgehen entscheidet.
Nicht derselben Meinung
Obwohl Karrer den FATF-Report als «sachlich guten Bericht» lobte, zeigte sich die Schweizer Delegation mit einigen Kritikpunkten nicht einverstanden. So sei formalen Mängeln bei der Kundenidentifikation und der Sorgfaltspflicht für Banken und Finanzintermediäre ein zu grosses Gewicht beigemessen worden.
Zudem könne die Schweizer Delegation der Kritik am Schweizer Meldesystems für Banken als «zu wenig effizient» nicht zustimmen. Und auch die negative Benotung der Transparenzvorschriften für juristische Personen entspreche nicht der Schweizer Ansicht, sagte Karrer.
FATF wird trotzdem unterstützt
Trotzdem unterstütze die Schweiz diese Länderevaluationen der FATF. Deren Experten hätten sich während eines Jahres einen kompletten Überblick über das Schweizer System verschafft und einen Bericht erarbeitet, der auch für die Schweiz nützlich sei.
Keine Stellungnahme zu den Konsequenzen
Über die Konsequenzen des Berichts wollte sich Karrer nicht äussern. Neben dem FATF-Rapport, der erst in einigen Monaten vorliegen wird, und der Vernehmlassungsvorlage müssen in der Schweiz auch noch zwei parlamentarische Vorstösse zum Thema Geldwäscherei behandelt werden. (awp/mc/ab)