CH-Gesetzesänderung für Steuerreduktion auf grünem Treibstoff Juli 2008 in Kraft

Treibstoffe wie Biogas, Bioethanol und Biodiesel sind künftig steuerfrei. Für Erd- und Flüssiggas wird die Mineralölsteuer um 40 Rappen pro Liter «Benzinäquivalent» gesenkt. Bundesrat und Parlament wollen so die Emissionen von CO2, Feinstaub und Ozon im Strassenverkehr reduzieren.


Steuer auf Benzin steigt
Damit der Fiskus keine Einbusse erleidet, steigt die Steuer auf Benzin. An der Zapfsäule dürfte sich dies aber kaum auswirken, weil dem Benzin steuerfreie Biotreibstoffe beigemengt werden. Das Ziel ist es, die rund 7 Milliarden Liter Benzin zu 5 Prozent durch grünen Treibstoff zu ersetzen.


Weiterhin Uneinigkeit
Die Gesetzesänderung wurde im März 2007 verabschiedet. Eine Kontroverse über den Nachweis der ökologischen Gesamtbilanz, die sozialen Anforderungen und die Konformität mit dem Völkerrecht erschwerte aber die Umsetzung. Obschon in diesen Fragen weiterhin Uneinigkeit herrscht, verabschiedete der Bundesrat nun die Verordnungen.


Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen steuerfrei
Danach sind aufgrund der aktuellen Marktsituation sämtliche Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen steuerfrei, sofern sie ökologischen und sozialen Mindestanforderungen genügen. Sollte sich das Preisverhältnis allzustark zuungunsten fossiler Treibstoffe verändern, kann auf biogenen Treibstoffen eine Teilsteuer erhoben werden.


Den Regenwald schützen
Als ökologische Mindestanforderungen gelten Kriterien bezüglich CO2-Reduktion, Umweltbelastung, Erhalt des Regenwaldes und biologische Vielfalt. Ökologisch unbedenkliche Treibstoffe erhalten die Steuererleichterung ohne Nachweis der positiven Gesamtbilanz. Darunter fallen Treibstoffe aus Abfällen oder Rückständen aus land- und forstwirtschaftlicher Produktion.


Positive ökologische Gesamtbilanz
Treibstoffe aus Raps müssen für die Steuererleichterung eine positive ökologische Gesamtbilanz ausweisen. Sie leisten zwar einen namhaften Beitrag zu Reduktion der Treibhausgase, doch ist die Umweltbelastung beim Rapsanbau kritisch. Zudem würde ein unbeschränkt möglicher Import von billigerem Raps die inländische Produktion gefährden. Der Nachweis einer positiven Ökobilanz wird auch für die Treibstoffe aus Zuckerrohr verlangt, weil die Ausweitung der Anbaufläche den Regenwald bedroht. In der Regel keine Steuererleichterungen gibt es für Treibstoffe aus Palmöl, Soja oder Getreide – dies mit Rücksicht auf die Regenwälder und auf die inländische Nahrungsmittelproduktion. Als soziale Mindestanforderungen gelten grundsätzlich die Vorgaben der sozialen Gesetzgebung bei Anbau und Produktion biogener Treibstoffe. Mindestens aber sind die Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation einzuhalten.


Völkerrechtskonform
Die Beschränkung der steuerfrei importierbaren Mengen an biogenen Treibstoffen wird völkerrechtskonform ausgestaltet. Den Steuerkontingenten werden sowohl die im Inland produzierten Mengen wie die Importe angerechnet. Die Mengen sind so hoch angesetzt, dass die Einfuhr in der Praxis nicht eingeschränkt wird. Die Einzelheiten zum Nachweis der positiven ökologischen Gesamtbilanz und der sozialen Produktionsbedingungen müssen vor dem Inkrafttreten des revidierten Mineralölsteuergesetzes noch in Departementsverordnungen geregelt werden. (awp/mc/gh)

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