CH: Grünes Licht für neue Finanzmarktaufsicht

Im Juni verabschiedeten die eidgenössischen Räte das Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG). Es besiegelt den Zusammenschluss der Bankenkommission, des Bundesamts für Privatversicherungen und der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei in eine einzige Aufsichtsbehörde (FINMA).

Sieben Finanzmarktgesetze
Die FINMA stellt künftig sicher, dass die Finanzbranche sieben Gesetze einhält. Kernstück ist die Vorschrift, dass Beteiligungen künftig bereits ab drei statt ab fünf Prozent gemeldet werden müssen, wobei Aktien und Optionen zu addieren sind.


Referendumsfrist abgelaufen


Die Referendumsfrist gegen den Gesetzesbeschluss sei am 11. Oktober abgelaufen, teilte das Eidgenössische Finanzdepartement am Freitag mit. Nun könnten die Vorarbeiten in Angriff genommen werden.

Mitglieder des Verwaltungsrats werden 2008 gewählt

Anfang 2008 wählt der Bundesrat die sieben bis neun Mitglieder des Verwaltungsrats für eine Amtsdauer von vier Jahren. Dieser entscheidet sich im gleichen Jahr für eine Direktorin oder einen Direktor, wobei der Bundesrat den Entscheid genehmigen muss.

Mit Wahl des Verwaltungsrats in Kraft


Teile des FINMAG würden mit der Wahl des Verwaltungsrats in Kraft gesetzt, schreibt das Departement weiter. Die drei betroffenen Behörden würden aber ihre Aufsichtsfunktion bis zum operativen Start der neuen Behörde am 1. Januar 2009 ausüben. (awp/mc/ab)
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