In der Flimser Herbstsession verabschiedeten die Räte den materiellen Teil der 5. IV-Revision, der unter dem Motto «Arbeit vor Rente» auch gewisse Einsparungen bringt. Nun geht es um die vom Parlament zurückgestellte Zusatzfinanzierung, mit welcher der Bundesrat das schwer verschuldete Sozialwerk sanieren möchte.
Keine Zeit zu verlieren
Mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnte die SGK einen Antrag der SVP ab, die Beratungen auszusetzen, bis Klarheit über das Inkraftreten der mit einem Referendum bekämpften Gesetzesrevision besteht. Laut ihrem Präsidenten Pierre Triponez (FDP/BE) trat sie auf das Geschäft ein, um keine Zeit zu verlieren.
Noch keine definitiven Entscheide
Definitive Entscheide fielen noch nicht. Die SGK nahm aber Kenntnis von Eckwerten einer Subkommission. Diese sieht vor, die heute schon mit über acht Milliarden in der Kreide stehende IV in den sieben Jahren 2008 bis 2014 unter Einschluss der aufgelaufenen Zinsen mehr oder weniger weitgehend zu entschulden.
Tilgungssumme von 24 Milliarden
Der Grad der Entschuldung ist noch offen. Sollen die Schulden aber gänzlich getilgt werden, geht es um eine Summe von rund 24 Milliarden. Je die Hälfte davon soll nach den Plänen der SGK über eine Erhöhung der Lohnprozente (oder allenfalls der Mehrwertsteuer) und vom Bund aufgebracht werden.
Lohn- oder MWST-Prozente
Laut Triponez wären 0,58 Lohn- oder MWST-Prozente nötig. Die Kommission neigt der Beitragslösung zu, weil eine MWST-Erhöhung eine Verfassungsabstimmung bedingen würde. Zu einem Bundesengagement tendiert sie, weil die IV auch eine Aufgabe des Bundes sei und zur Sanierung alle beitragen müssten.
Merz warnt vor Mehrausgaben für den Bund
«Bundesrat Merz hat unseren Plänen grösste Mühe», sagte Triponez am Freitag vor den Medien. Bereits am Mittwoch hatte der Finanzminister vor neuen enormen Mehrausgaben für den Bund gewarnt. In seiner Botschaft schlägt der Bundesrat vor, die Lohnbeiträge um 0,1 von 1,4 auf 1,5 Prozent und die MWST um (neu berechnet) 0,7 Prozentpunkte zu erhöhen. Über ihre Anträge zu Modell und Ausmass der IV-Entschuldung wird die Kommission noch definitiv entscheiden müssen. Klar ist für die Mehrheit, dass die Zusatzfinanzierung an das Inkrafttreten der Gesetzesrevision gebunden ist. (awp/mc/ab)