Die Regierung will laut ihrer im Frühling vorgestellten Botschaft zur Änderung des kantonalen Steuergesetzes die Gewinnsteuer von Kapitalgesellschaften auf 6% senken. Derzeit liegt sie – je nach Höhe des Gewinns – zwischen 6 und 10%.
Kapitalsteuer auf einheitlich 5% reduzieren
Der Vorschlag der kantonsrätlichen Spezialkommission, die Kapitalsteuer auf einheitlich 5% zu reduzieren, erhöht die Steuerausfälle von Kanton und Gemeinden. Sie steigen von je 12 auf je 15 bis 16 Mio CHF.
Senkungen wird 20 Mio CHF kosten
Insgesamt wird erwartet, dass die Unternehmenssteuer-Senkungen Kanton und Gemeinden je 16 beziehungsweise neu 20 Mio CHF kosten wird. Diese Ausfälle sollen durch Firmenneuansiedlungen wettgemacht werden.
Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer angerechnet
Nichts geändert hat die Kommission an den übrigen Senkungsvorschlägen der Regierung. So soll die Kapitalsteuer von 1,5 Promille auf 0,5 Promille sinken. Ausserdem wird die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer angerechnet.
Minimalsteuer auf Grundstücke wird reduziert
Demnach fällt keine Kapitalsteuer an, wenn die Gewinnsteuer höher ist als die Kapitalsteuer. Holdinggesellschaften müssen weniger Kapitalsteuer bezahlen, und die Minimalsteuer auf Grundstücke wird reduziert.
Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen senken
Mit der Steuergesetzrevision soll die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen von 24 auf knapp unter 18% sinken. Im interkantonalen Vergleich würde Schaffhausen damit von Platz 20 auf den 10. Platz vorrücken. Das revidierte Steuergesetz soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Entlastung natürlicher Personen im 2008
Bereits für 2008 hat der Regierungsrat eine weitere Vorlage für eine Steuergesetz-Revision angekündigt. Dann soll die Entlastung natürlicher Personen im Mittelpunkt stehen.
Degressiver Steuertarif wieder ändern
Zusätzlich wird es darum gehen, den degressiven Steuertarif für hohe Einkommen und Vermögen wieder zu ändern, der seit 2004 gilt. Nachdem das Bundesgericht degressive Einkommenssteuern für verfassungswidrig erklärt hat, wird auch Schaffhausen über die Bücher gehen müssen. Die Kantonsrats-Kommission hat aber darauf verzichtet, das bereits in der jetzt vorliegenden Steuergesetz-Revision zu tun. Die Kommissionsmehrheit wollte die schriftliche Begründung des Bundesgerichtsurteils abwarten und die Gesetzesänderung auf 2008 verschieben. (awp/mc/ab)