CH: Kontingente ausländischer Arbeitskräfte bleiben unverändert

Für Erwerbstätige aus Nicht-EU-Staaten werden für die Kontingentsperiode vom 1. November bis zum 31. Oktober 2006 erneut 4’000 Bewilligungen für erstmalige Jahresaufenthalter und 5’000 Bewilligungen für Kurzaufenthalter freigegeben. Je die Hälfte dieser Kontingente wird nochmals nach dem bisherigen Schlüssel unter den Kantonen aufgeteilt. Die andere Hälfte der Kontingente wird durch das Bundesamt für Migration (BFM) den Kantonen nach Bedarf zugeteilt.


Auch die Sonderkontingente für die neuen EU-Staaten von höchstens 700 Jahres- und 2500 Kurzaufenthaltsbewilligungen werden bis zum Inkrafttreten des Protokolls über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens verlängert. Dies wird frühestens anfangs 2006 der Fall sein. (awp/mc/as)

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