CH: Mehr Gewicht auf Weiterbildung – Bundesrat lässt Rahmengesetz ausarbeiten

Mit der Annahme der neuen Bildungsverfassung am 21. Mai 2006 haben Volk und Stände den Bund beauftragt, Grundsätze zur Weiterbildung festzulegen. Gleichzeitig erteilten sie dem Bund die Kompetenz, die Weiterbildung zu fördern.


Damit erhielt die Weiterbildung auf Bundesebene mehr Gewicht. Heute ist sie in verschiedensten Einzelbestimmungen geregelt, was eine umfassende nationale Politik verunmöglicht, die Finanzflüsse unübersichtlich macht und zu Doppelspurigkeiten oder Ineffizenzen bei den Angeboten führt.


Kohärenz und Transparenz schaffen
Mit einem Rahmengesetz möchte der Bundesrat nun mehr Kohärenz und Transparenz schaffen, die Qualität sichern und die Bereitschaft der Bevölkerung zur Weiterbildung steigern. Dies sei zentral, um das Wissen der Erwerbstätigen auf dem aktuellen Stand zu halten und so den Wirtschaftsstandort Schweiz zu stärken.


Grundsatz des lebenslangen Lernens
Das Gesetz wird sich laut EVD am Grundsatz des lebenslangen Lernens und der Eigenverantwortung orientieren. Besonderes Augenmerk gelte dabei den «bildungsfernen» Schichten, die heute die Weiterbildungsangebote unterdurchschnittlich nutzten.


EVD wurde vom Bundesrat beauftragt
Das EVD wurde vom Bundesrat am Mittwoch beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Departement des Innern (EDI) die Analyse der Weiterbildungspolitik durchzuführen und das Gesetz vorzubereiten. (awp/mc/gh)

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