CH-Mehrwertsteuerreform: Bundesrat will Einheitssatz und kaum mehr Ausnahmen

Diese MWST-Reform soll dem Parlament im Sommer mit einer einzigen Botschaft, aber in zwei von einander unabhängigen Teilen vorgelegt werden: Der erste Teil umfasst das vollständig überarbeitete Gesetz, der zweite den Einheitssatz und die Abschaffung der Ausnahmen.


Varinate Merz
Der Bundesrat hat die Weichen am Mittwoch gestellt und Bundesrat Hans-Rudolf Merz mit der Ausarbeitung der Botschaft beauftragt. Nach kontroversem Echo in der Vernehmlassung entschied er sich dabei für die vom Finanzminister von Anbeginn weg favorisierte radikale Variante, wie am Donnerstag mitgeteilt wurde. Der Einheitssatz von 6,1% soll die heutigen drei Sätze (7,6% normal, 3,6% Hotellerie, 2,4% Güter des täglichen Bedarfs) ersetzen. Nicht weiter verfolgt wird die in der Konsultation ebenfalls zur Diskussion gestellte Variante mit zwei Sätzen.


Auch das Gesundheitswesen
Um die heutigen Abgrenzungsprobleme zu beseitigen, will der Bundesrat sodann die meisten der 25 MWST-Ausnahmen aufheben. Gegen starken Widerstand beschloss er dies auch für den Gesundheits- und dem Sozialbereich. Für gemeinnützige Institutionen wie die Sportvereine soll die Umsatzgrenze für die Steuerpflicht erhöht werden.


Die Unterstellung von knapp 23’000 Unternehmen des Gesundheitswesens führt zu einem einmaligen Teuerungsschub von 2,5% bei den Krankenkassenprämien. Um die Mehrbelastung der 40% schwächsten Haushalte mit der Prämienverbilligung zu kompensieren, wurde der Einheitssatz statt auf 6,0 auf 6,1% fixiert.


Haushaltneutral
Für den Bund ist die Reform praktisch haushaltsneutral. Weil mit der Neuunterstellung von rund 30’000 Unternehmen nachträgliche Ansprüche auf Vorsteuerabzug entstehen, muss der Bundeshaushalt allerdings einmalig 1,7 Mrd CHF bezahlen. Laut Bundesrat wird der langfristige Wachstumseffekt von 0,3 bis 0,8% des BIP dies ausgleichen. Den rund 312’000 steuerpflichtigen Unternehmen soll die Reform massive Kostensenkungen bringen. Die Entlastung wird auf 20 bis 30% geschätzt. Dazu trägt insbesondere auch der weniger umstrittene erste Teil der Reform mit einer Vielzahl von Vereinfachungen und administrativen Erleichterungen bei. (awp/mc/gh)

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