Sie wird ab dem nächsten Jahr in den eidgenössischen Räten beraten. Das neue System dürfte zusammen mit den Ausführungsbestimmungen im Jahr 2011 in Kraft treten. Die Vorschläge für das neue Mietrecht orientieren sich weitgehend an einer Einigung, zu der die schweizerischen Organisationen der Mietenden und Vermietenden Ende 2007 unter der Federführung von Volkswirtschaftsministerin Doris Leuthard Hand geboten haben. Dabei sei es darum gegangen, einen fairen Interessenausgleich zwischen den beiden Lagern zu finden, sagte Leuthard vor den Medien. Gleichzeitig sollten die nur noch Experten zugänglichen mietrechtlichen Regeln vereinfacht und transparenter gestaltet und die Mietzinsentwicklung verstetigt werden.
Über eigenen Schatten gesprungen
Die Verbände seien dabei über ihren Schatten gesprungen, sagte Leuthard. Inzwischen hätten sich die Interessenvertreter wieder zerstritten und das «übliche Kräftemessen» neu aufgenommen. Deshalb müsse jetzt das Parlament entscheiden, vor dem der bundesrätliche Entwurf Stand halten dürfte. Für die Überprüfung der Missbräuchlichkeit des Anfangsmietzinses wird gemäss bundesrätlichem Entwurf nicht mehr auf das Kriterium der Kosten, sondern auf Vergleichsmieten abgestellt, die anhand von anerkannten statistischen Methoden ermittelt werden. Der Mietzins kann einmal jährlich auf Grund der Teuerung erhöht werden. Bei dieser Inflationsbereinigung werden in Abänderung der Vernehmlassungsvorlage die Wohn- und Energiekosten ausgeschlossen. Dieser «Spezialindex» führt nach Angaben von Direktor Peter Gurtner vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) dazu, dass die Teuerung zu etwa 90% ausgeglichen wird.
Aussage des Hauseigentümerverbandes falsch
2003 war die Initiative «Ja zu fairen Mieten» des Mieterinnen und Mieterverbandes, die eine Glättung des Hypozinses verlangt hatte, abgelehnt worden. Keine Gnade fand aber ein Jahr später auch der Gegenvorschlag, der eine Anpassung der Mietzinsen an die Teuerung um 80% vorgeschlagen hatte. Die Behauptung des Hauseigentümerverbandes, der neue Warenkorb zur Bestimmung der Teuerung führe dazu, dass die Mieten gemäss Bundesratsvorschlag faktisch nur zu 80 statt den seinerzeit abgemachten 100% an die Inflation angepasst werden, sei falsch, sagte Gurtner.
Verzicht auf die Wohnkosten
Wie das BWO schreibt, wird mit dem Verzicht auf die Wohnkosten vermieden, dass ein Anstieg der Mietzinsen weitere Mietzinserhöhungen auslöst. Mit dem Ausschluss der Energiekosten wird dem Faktum Rechnung getragen, dass die Heiz- und Warmwasserkosten bereits in der Nebenkostenabrechung erfasst sind. Gemäss Entwurf berechtigen Handänderungen der Liegenschaft zu keinen Mietzinserhöhungen mehr. Für Mietzinserhöhungen bei wertvermehrenden und nicht angekündigten Arbeiten gilt eine einjährige Sperrfrist. Bei Wohnräumen gemeinnütziger Wohnbauträgern und der öffentlichen Hand ist die Kostenmiete weiterhin zulässig. (awp/mc/gh/32)