Regelmässig werde nur wirtschaftlich argumentiert, begründete Hildegard Fässler (SP/SG) ihren Rückweisungsantrag. In neuen Verhandlungen mit Pakistan sollten aber auch Terrorismusbekämpfung, Steuerhinterziehung und Korruption thematisiert werden. Es gehe nicht nur um Steuern, sondern um eine kohärente Aussenpolitik.
Abkommen mit 87 zu 34 Stimmen angenommen
Finanzminister Hans-Rudolf Merz warnte davor, Steuer-, Entwicklungs- und Aussenwirtschaftspolitik zu vermischen und empfahl, das Abkommen als das zu sehen, was es tatsächlich sei: eine Abgrenzung zwischen den Steuerordnungen zweier Staaten. Der Rat verwarf den Rückweisungsantrag mit 89 zu 57 Stimmen und genehmigte das Abkommen mit 87 zu 34 Stimmen.
SP gegen Abkommen mit Algerien
Gar nicht erst eintreten wollte die Ratslinke auf das Abkommen mit Algerien. Dort werde gefoltert, es herrsche weder Rechtsstaatlichkeit noch Pressefreiheit, sagte Remo Gysin (SP/BS). Dieses Situation dürfe die Schweiz nicht festigen, indem sie mit Algerien ein Doppelbesteuerungsabkommen abschliesse. Merz wiederholte, dass solche Fragen nicht im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen angegangen werden könnten. Der Rat folgte ihm auch darin und trat mit 86 zu 52 Stimmen ein und hiess das Abkommen mit 85 zu 49 Stimmen zu.
Doppelbesteuerung vermeiden und Steuerschutz gewähren
Mit den Abkommen soll eine Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Einkommens- und Vermögenssteuern vermieden und investierenden Unternehmen ein gewisser Steuerschutz gewährt werden. Die Abkommen folgen im Wesentlichen dem Musterabkommen der OECD und der schweizerischen Abkommenspraxis.
Abkommen vom Ständerat gutgeheissen
Der Ständerat hat die Abkommen bereits im Dezember gutgeheissen. Mit Algerien, Armenien und Aserbaidschan hat die Schweiz erstmals solche Staatsverträge vereinbart. Das Abkommen mit Pakistan stellt eine Totalrevision einer Vereinbarung aus dem Jahr 1959 dar. (awp/mc/ab)