CH: Nationalratskommission verabschiedet Immobilien-Vorlage ans Plenum
Das sogenannte Time-sharing gibt dem Käufer das Recht, sich in einer Ferienwohnung, einer Freizeitanlage oder einem Hotel für eine bestimmte und mehr oder weniger kurz bemessene Zeit kostenlos aufzuhalten. Zeitlich gestaffelt kann die Immobilie so durch mehrere Personen genutzt werden.
Besserer Schutz für Konsumenten
10-tägige Widerrufsfrist
Uneinigung über Widerrufsfrist