CH: Nationalratskommission verabschiedet Immobilien-Vorlage ans Plenum
Das sogenannte Time-sharing gibt dem Käufer das Recht, sich in einer Ferienwohnung, einer Freizeitanlage oder einem Hotel für eine bestimmte und mehr oder weniger kurz bemessene Zeit kostenlos aufzuhalten. Zeitlich gestaffelt kann die Immobilie so durch mehrere Personen genutzt werden.
Besserer Schutz für Konsumenten
Weil nicht alle Firmen dieses Geschäft seriös betreiben, überwies die grosse Kammer im Herbst 2001 eine Initiative, mit welcher der damalige Nationalrat Jean-Nils de Dardel (SP/GE) einen besseren Schutz der Konsumenten verlangte. Die RK schlägt dem Rat nun die Übernahme wesentlicher EU-Bestimmungen ins Landesrecht vor.
10-tägige Widerrufsfrist
Der Kommissionsentwurf sieht namentlich eine 10-tägige Widerrufsfrist vor und erklärt Vereinbarungen für nichtig, nach denen der Preis oder die Kosten ganz oder teilweise vor Ablauf der Widerrufsfrist bezahlt werden müssen. Mit dem Widerruf soll jeder Kreditvertrag zum Erwerb von Teilnutzungsrechten aufgelöst werden.
Uneinigung über Widerrufsfrist
Eine Kommissionsminderheit will eine Widerrufsfrist von 14 Tagen, eine andere möchte auf das Widerrufsrecht verzichten. Zwei Minderheiten schlagen zudem vor, dass nach drei bzw. fünf Jahren auf das Nutzungsrecht verzichtet werden kann. (awp/mc/ab)