Das neue Recht vereinfacht die Verzollungsverfahren und beseitigt Barrieren im grenzüberschreitenden Warenverkehr. Gleichzeitig werden die Unterschiede zum Zollrecht der EU beseitigt. Hängige Verfahren werden noch nach dem alten Recht abgeschlossen.
Mehrwertsteuer ab 100 CHF
Neu beträgt die Wertgrenze bei Geschenksendungen, die auf dem Postweg importiert werden, 100 statt wie bisher 50 CHF. Zollabgaben und Mehrwertsteuer werden somit erst ab einem Betrag von 100 CHF erhoben. Ausgenommen sind Tabakwaren und Alkoholika.
Gesenkte Wertgrenze im Reiseverkehr
Bei Waren, die im Reiseverkehr ausgeführt werden, wird die Wertgrenze von 400 auf 300 CHF gesenkt. Die Mehrwertsteuer kann damit bereits ab einem Einkaufsbetrag von 300 CHF zurückverlangt werden. Ein gleiches Regime gilt bereits in den Nachbarstaaten.
15 Zollverordnungen treten in Kraft
Mit dem Zollgesetz treten 15 Zollverordnungen in Kraft. Geregelt wird unter anderem der Einsatz von Bildaufnahme- und Überwachungsgeräten durch die Zollverwaltung. Drohnen dürfen ausschlieslich dazu verwendet werden, um unerlaubte Grenzübertritte und Gefahren im Grenzverkehr frühzeitig zu erkennen.
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