CH: Sondierung mit EU zu Emissionshandel – Zusammenschluss technisch machbar

Bei den Expertengesprächen sei es primär darum gegangen abzuklären, inwiefern ein Zusammenschluss zu Verzerrungen führen könnte, wenn die beiden Systeme nicht bei allen Punkten gleich strenge Anforderungen stellten, erklärte Burkhardt nach dem Treffen am Mittwoch in Brüssel gegenüber der SDA. Die Schweiz erlaubt es beispielsweise anders als die EU, dass Unternehmen Aufforstungsprojekte in Entwicklungsländern anrechnen können. Zudem sind bis 2010 etwa auch Anpassungen der Verschmutzungsrechte bei Produktionswachstum möglich.


Entscheid über konkretes Verhandlungsmandat
«In den nächsten Monaten» soll der Bundesrat laut Burkhardt über ein konkretes Verhandlungsmandat entscheiden. Die von der EU-Kommission verschiedentlich geäusserte Bedingung, dass sie nur auf neue bilaterale Dossiers einsteigen wird, wenn es parallel Fortschritte bei bestehenden (darunter der Steuerstreit) gebe, sei bislang kein Thema gewesen, sagte Burkhardt.


Vernehmlassung in Vorbereitung
Wichtig bei allfälligen Verhandlungen dürfte auch sein, wie beide Partner die Systeme nach 2012 gestalten werden. In Brüssel liegt ein Vorschlag dazu bereits vor, in der Schweiz ist eine Vernehmlassung in Vorbereitung.


Ansatz «von oben nach unten»
Die Europäische Union führte ihr Emissionshandelssystem 2005 ein, derzeit läuft die zweite Phase 2008 bis 2012. Dabei setzt die EU auf einen Ansatz «von oben nach unten», das heisst, den Unternehmen werden Rechte zugeteilt, entschieden wird in Brüssel. Die Schweiz führte den Handel mit Verschmutzungsrechten zu Beginn dieses Jahres parallel zur CO2-Abgabe ein. Dabei können sich Unternehmen von der Abgabe befreien, wenn sie sich formell zur Emissionsreduktion verpflichten. Die Teilnahme ist somit freiwillig. (awp/mc/gh)

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