Der erhöhte Schwellenwert werde zwar feindliche Massnahmen nicht verhindern können und einen gewissen administrativen Mehraufwand bewirken, hält die Ständeratskommission fest. Mehr Transparenz diene aber den Anlegern wie den Emittenten und letztlich auch dem guten Ruf des Finanzplatzes.
Verschiedene Anträge abgelehnt
Abgelehnt wurden verschiedene Anträge, Überschreitungen des Schwellenwertes innerhalb eines Börsentages (Intraday-Geschäfte) von der Meldepflicht auszunehmen. Die Mehrheit machte geltend, dass damit eine Lücke ins heutige Meldepflichtsystem gerissen würde. Einstimmig schloss sich die WAK dem Nationalrat auch darin an, dass Optionen und Aktien künftig addiert werden sollen. Sie will vermeiden, dass Angreifer bei Übernahmekämpfen unerkannt grosse Beteiligungen an Zielgesellschaften aufbauen, indem sie sich neu entwickelter und vom Gesetz nicht erfasster Finanzinstrumente bedienen.
Suspendierung der Stimmrechte bei Verstoss
Nach dem Beschluss des Nationalrates soll ein Verstoss gegen die Meldepflicht mit der Suspendierung der Stimmrechte geahndet werden. Die Ständeratskommission lässt hier von der Verwaltung noch verschiedene prozessrechtliche Fragen abklären, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Im Gegensatz zum Erstrat will die WAK die Gesetzesänderung nicht dringlich erklären, weil Dringlichkeitsrecht nur für aussergewöhnliche Situationen bestimmt sei. Sie wählte aber eine Formulierung, die ein Inkrafttreten direkt nach dem Ablauf der Referendumsfrist bzw. nach einer erfolgreichen Volksabstimmung zulässt.
Finanzmarktaufsichtsgesetz
Beim Finanzmarktaufsichtsgesetz, das die Bankenkommission, das Bundesamt für Privatversicherung und die Kontrollstelle für Geldwäscherei in einer einzigen Behörde (FINMA) zusammenfasst, blieben noch einige Fragen bei den Strafbestimmungen offen. Die Vorlage dürfte aber wie die Änderung des Börsengesetzes für die Junisession bereit sein. (awp/mc/gh)