CH-Ständeratskommission hält an privilegierter Besteuerung von Optionen fest

Die WAK hat sich das Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen, dessen Behandlung vor über zwei Jahren sistiert worden war, wieder vorgenommen. Das Gesetz soll Rechtssicherheit bei der Besteuerung von geldwerten Vorteilen aus Mitarbeiterbeteiligungen herstellen.

Besteuerung von Mitarbeiteraktien
Die Frage der Besteuerung von Mitarbeiteraktien, die einer Verfügungssperre unterliegen, ist geregelt. Diese werden nach Beschluss der eidgenössischen Räte weiterhin zum Zeitpunkt des Erwerbs fiskalisch erfasst. Bei der Besteuerung gesperrter Mitarbeiteroptionen hingegen besteht eine Differenz. Die WAK beantragt ihrem Rat, an seiner Position festzuhalten und der Vorlage des Bundesrates zuzustimmen. Demnach sollen diese Optionen im Zeitpunkt der Ausübung besteuert werden. Der dabei erzielte geldwerte Vorteil für die Steuerbemessung soll pro Sperrjahr um 10 statt 6%, höchstens aber um 50%, vermindert werden.

Vorlage wird im Ständerat in der Sommersession behandelt
Die Minderheit beantragt, die Verminderung dieser steuerbaren Leistung zu streichen. Beim Steuersatz für Beteiligungen von im Ausland wohnhaften Mitarbeitenden schliesst sich die WAK dem Bundesrat an und beantragt, die Differenz zum Nationalrat zu beseitigen. Die Vorlage wird im Ständerat in der Sommersession behandelt. (awp/mc/gh)

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