CH-Steuerstreit mit EU: Für Economiesuisse ist Steuerhoheit nicht verhandelbar
Dass die EU-Kommission Verhandlungen mit der Schweiz über kantonale Steuerregimes verlangt, bedeutet für economiesuisse eine nachträgliche Infragestellung des seit 35 Jahren geltenden Freihandelsabkommens. Das lasse sich nicht rechtfertigen, hält der Verband fest.
Keine Verhandlungsangelegenheit
Economiesuisse-Präsident Gerold Bührer sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA, der Bundesrat müsse bei seiner Haltung bleiben, wonach die Steuerregimes keine Verhandlungsangelegenheit seien und nichts mit dem Freihandelsabkommen zu tun hätten. Die Schweiz als Nicht-EU-Land sei in Sachen Steuerrecht souverän.
Handfeste Standortinteressen
Der Verband SwissHoldings, dem 40 grosse Konzerne mit Sitz in der Schweiz und Tochtergesellschaften im Ausland angehören, wirft der EU-Kommission vor, «handfeste Standortinteressen» zu verfolgen. Es gehe ihr nicht darum, Vezerrungen des bilateralen Warenverkehrs zu beseitigen, sondern um eine Einschränkung des Steuerwettbewerbs. Die Schweiz dürfe sich von den zum Teil «unhaltbaren» und «falschen» Argumenten nicht zur Aufgabe ihrer kantonalen Steuerregimes bringen lassen. Es stünden Standorttrümpfe für Konzernzentralen und damit tausende hochwertiger Arbeitsplätze auf dem Spiel.
Bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen
SwissHoldings erinnert daran, dass die Schweiz mit fast allen EU- Staaten bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen habe. Darin werde geregelt, unter welchen Bedingungen ein Staat die Einkünfte aus dem anderen Staat besteuern dürfe. Diese Abkommen zeigten, dass nicht so sehr die einzelnen EU-Staaten als die Kommission mit der Schweiz Probleme hätten. (awp/mc/gh)