CH: Strengere Vorschriften für Baumaschinen – teilweises Russpartikelfilter-Obligatorium

Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) ist froh darüber, dass die Baubetriebe von der Verpflichtung entlastet werden sollen, zu prüfen, ob die von ihnen erworbenen Baumaschinen den Auflagen betreffend Luftreinhaltung entsprechen. Es sei richtig, dass der Importeur, wie bei den Motorfahrzeugen, dafür verantwortlich sei.


Keine Russpartikelfilterpflicht bei Leistung unter 18 Kilowatt
Dass für Dieselmotoren von Baumaschinen mit einer Leistung unter 18 Kilowatt auf eine Russpartikelfilterpflicht verzichtet wird, sei wegen des grossen Aufwandes und des geringen Nutzens angebracht, findet der SBV. Zudem entfällt die bisherige Nachrüstungspflicht für kleinere Maschinen mit einer Leistung von 18 bis 37 Kilowatt. Die neuen Vorschriften samt Partikelfilterpflicht gelten lediglich für neu in den Verkehr gebrachte Baumaschinen.


Griffigere Massnahmen denkbar
Im Grundsatz begrüsst werden die geplanten Massnahmen auch von der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK). Sie stellten aber das Minimum dar; es seien durchaus auch griffigere Massnahmen und der Einbezug von weiteren Massnahmen denkbar. Die BPUK verschliesse sich indessen den «teilweise etwas ängstlichen» Feststellungen nicht, dass ein Mehr technisch und betrieblich schwierig und wirtschaftlich kaum tragbar wäre. Es sei wohl besser, breit akzeptierte Massnahmen schnell einzuführen, statt sich auf langwierige politische Diskussionen einzulassen.


Gewerkschaftsbund mit Kritik
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), die Gewerkschaft Unia und der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) bezeichnen es als unverständlich, dass für kleine Baumaschinen und Geräte unter 18 Kilowatt Leistung gar keine Emissionsbeschränkung vorgesehen ist. Diese wiesen die höchsten spezifischen Emissionswerte auf. Inakzeptabel ist für SGB, Unia und VCS auch, dass für bereits in Betrieb stehende Maschinen die Nachrüstungspflicht weitgehend entfällt. Grundsätzlich begrüssen die drei Organisationen die geplante Änderung der Luftreinhalte-Verordnung als wichtige Massnahme im Kampf gegen den Feinstaub.


Ablehung der Beschränkung
Die Krebsliga Schweiz, die Lungenliga Schweiz und die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz begrüssen die Revision auch, wehren sich aber wie die Gewerkschaften gegen die Beschränkung auf Baumaschinen mit einer Leistung über 18 Kilowatt. Auch sind sie gegen die langen Übergangsfristen, die eine Verschlechterung der Luftqualität bedeuteten. Die SP, welche die Massnahmen ebenfalls begrüsst, gibt zu bedenken, dass die Luftreinhalte-Verordnung mit der Aufhebung der Nachrüstungspflicht deutlich hinter das Schutzniveau der Baurichtlinie Luft zurückfalle. Zudem fordert sie Lösungen für alle dieselbetriebenen Maschinen und Fahrzeugen auf Baustellen.


SVP lehnt Revision vollständig ab
Vollständig abgelehnt wird die Revision nur von der SVP. Sie sei wettbewerbsverzerrend, führe zu neuen Auflagen und Kosten und damit zu einer massiven Benachteiligung von Schweizer Unternehmen sowie zu einer Verteuerung des Produktionsstandortes Schweiz. (awp/mc/gh)

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