CH: Vereinfachung der Fleischexporte in die EU unter Dach

Man habe eine sehr wichtige Etappe geschafft, sagte Thomas Jemmi, Chef Internationales beim Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) und Leiter der Schweizer Delegation, nach dem Treffen mit den EU-Vertretern gegenüber der SDA.


Kein Veterinärzeugnis mehr für den Export
Da künftig die EU und die Schweiz im Lebensmittelrecht und bei der Seuchenprophylaxe die jeweiligen Regelungen als gleichwertig ansehen, braucht es für den Export von Fleisch, Fisch, Honig oder Eiern in die EU kein Veterinärzeugnis mehr, auch der Import der Waren wird entsprechend einfacher. Für Milchprodukte gilt bereits eine Vereinfachung.


Regelung von internationalen Schlachttiertransporten
Auf der Agenda für 2007 steht die Regelung von internationalen Schlachttiertransporten. Denn bei gegenseitiger Anerkennung der Massnahmen gegen Seuchen lässt sich das bestehende Verbot so nicht mehr aufrecht erhalten. Das BVET strebt deshalb eine neue gesetzliche Grundlage an, wie es im Sommer bekannt gab. Man wolle dazu im kommenden Jahr eine Einigung erzielen, sagte Jemmi. Eine Prognose, ob die EU ein schweizerisches Verbot weiterhin akzeptieren wird, wollte er nicht machen; beim Treffen seien erst die Positionen dargelegt worden.


Einigung bei der Ungleichbehandlung von Hormonfleisch
Ebenfalls 2007 soll eine Einigung bei der Ungleichbehandlung von Hormonfleisch gefunden werden, wie Jemmi weiter ausführte. Dabei geht es vor allem um US-Beef: In der EU ist der Import von Fleisch von mit bestimmten Wachstumshormonen behandelten Tieren verboten, in der Schweiz gibt es nur eine Deklarationspflicht für die Konsumentinnen und Konsumenten.


Tierärztliche Grenzkontrollen sollen reduziert werden
Obgleich es weiterhin Unterschiede gibt bei den schweizerischen und den EU-Regeln habe der Ausschuss zudem beschlossen, die Frequenz der tierärztlichen Grenzkontrollen weiter zu reduzieren, ergänzte der BVet-Experte. (awp/mc/ab)

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