CH-Vogelgrippe: Bundesrat verfügt Stallpflicht für Geflügel
Mit dem vorübergehenden Freilaufverbot will der Bundesrat verhindern, dass das Geflügel durch Zugvögel aus infizierten Gebieten im Osten angesteckt wird. Er folgt damit Deutschland und Österreich, die den Stallzwang in den letzten Tagen angeordnet haben. Zu einem Freilaufverbot hatten insbesondere auch die grossen Geflügelproduzenten gedrängt.
Vogelsicherer Stallzwang
Ausnahmen sind Einzelfälle
Verbot für Geflügelmärkte und Geflügelausstellungen
Freilandprodukt trotz Freilandverbot