CH-Weko verurteilt Strassenbelagskartell im Tessin – Keine Busse

Die Absprache sei nicht sanktionierbar, teilte die Weko am Donnerstag anlässlich ihrer Herbstmedienkonferenz in Bern mit. Andernfalls hätte sich die gesamte Busse auf ungefähr 30 Mio CHF belaufen, heisst es. Die Sanktionen für die einzelnen Unternehmen hätten bis zu 3 Mio CHF betragen. Die Weko hatte die Untersuchung gegen alle im Tessin tätigen Strassenbau- und Belagsproduktionsunternehmen im April 2005 eröffnet. In ihrer Verfügung stellte die Weko nun fest, dass die angewendete Konvention zwischen den Unternehmen eine harte Kartellabsprache darstelle und somit das Kartellgesetz verletze.


Der öffentlichen Hand und den Steuerzahlern erheblich geschadet
Die Konvention von 17 der 18 im Tessin tätigen Strassenbauunternehmen habe privaten Kunden, der öffentlichen Hand und den Steuerzahlern erheblich geschadet. Sie habe zudem eine ineffiziente Strukturerhaltung bewirkt. Die Vereinbarung diente dazu, durch Zuteilung der öffentlichen und privaten Aufträge den Strassenbauunternehmen einen im Voraus bestimmten Marktanteil zu sichern. Die Unternehmen haben sich wöchentlich getroffen, um die Auftragsvergabe mitsamt Entschädigung zu beschliessen, wie die Weko schreibt.


Untersuchung gegen vier Berner Bauunternehmen eingestellt
Eingestellt hat die Aufsichtsbehörde dagegen die Untersuchung gegen vier Berner Bauunternehmen wegen einer unzulässigen Preisabsprache bei den Betonsanierungsarbeiten an der Schweizerischen Landesbibliothek. Die Untersuchung habe zwar Indizien ergeben, der verlangte Nachweis habe aber nicht erbracht werden können. (awp/mc/gh)

Exit mobile version