20 Verbände fordern in einem am Freitag in Bern den Medien vorgelegten Schreiben vom Gesamtbundesrat, auf die LSVA-Erhöhung zu verzichten. Sollte dies nicht der Fall sein, sollten zumindest die in der Schweiz oft benutzten Lastwagen der Euro-Norm 3 erst ab Anfang 2012 stärker belastet werden.
Maximaler Aufschlag
Bis dahin dürfe der Aufschlag für Lastwagen Euro-Normen 3, 4 und 5 maximal 3% betragen, heisst es in dem Schreiben. Für die bezüglich Abgaswerte schlechteren Euro-Normen 0, 1 und 2, denen ältere Fahrzeuge entsprechen, müsse der Aufschlag bei höchstens 5% bleiben.
Schweizer Wirtschaft werde benachteiligt
Andernfalls werde die Schweizer Wirtschaft benachteiligt, aber ausländische Transporteure geschont, sagte Jean-Daniel Faucherre, Vizepräsident des Nutzfahrzeugverbandes ASTAG. Euro-Norm-3-LKW seien zwei bis sechs Jahre alt und keine Dreckschleudern.
Amortisation dauere länger
Sie würden in der Schweiz für die Feinverteilung auf Kurzstrecken häufig eingesetzt. Es dauere deshalb länger, bis diese Fahrzeuge amortisiert seien. Dagegen würden im Transitverkehr die neueren Euro-Norm-4-Fahrzeuge eingesetzt. Wegen der hohen Zahl an zurückgelegten Fahrtkilometern seien diese schneller amortisiert.
Belastung mit höheren Abgaben
Ein 36-Tönner mit Euro-Norm 3 würde mit der höheren LSVA im Jahr 2008 gegenüber 2007 mit um rund 22% höheren Abgaben belastet. Legt er jährlich 80`000 Kilometer zurück, erhöht sich die Abgabe von 61`920 auf 75`456 CHF. 40,5% der im Dezember 2006 in der Schweiz zugelassenen LKW entsprachen der Euro-Norm 3.
Erhöhung der LSVA rechtlich nicht zulässig
Gewerbeverbandsdirektor Pierre Triponez betonte, eine Erhöhung der LSVA sei rechtlich nicht zulässig. Denn der Schwerverkehr auf der Strasse decke heute seine Kosten bereits zu über 100%.
Bereitschaft für juristische Schritte
Gemäss Verfassung und Schwerverkehrsabgabegesetz dürfe der LSVA-Ertrag ungedeckte Wegkosten und Kosten zu Lasten der Allgemeinheit nicht übersteigen. Mehrere Unternehmen seien bereit, juristische Schritte gegen die Erhöhung zu unternehmen. Die ab 2008 höheren LSVA-Rechnungen könnten per Strafklage angefochten werden.
Einigung auf die Erhöhung der LSVA
Der Landverkehrsausschuss Schweiz – EU einigte sich im Juni auf die Erhöhung der LSVA. Die Fahrt mit einem 40-Tönner auf einer Referenzstrecke von 300 Kilometern wird demnach statt 292,50 CHF neu 325 CHF kosten. Bei der Einigung vom 22. Juni gab das Bundesamt für Verkehr nicht bekannt, wie die Lastwagen-Kategorien auf die drei LSVA-Werte aufgeteilt werden. Der ASTAG meldete damals, Fahrzeuge der Euro-Norm 3 würden erst ab 2009 stärker belastet, was dem Verband nicht genügte. Der Bundesrat wird nach der Sommerpause entscheiden. (awp/mc/ab)