CH-Wohneigentumsbesteuerung: Parlament will Eigenmietwertbesteuerung abschaffen

Der Eigenmietwert sei ein «leidiges Dauerthema», sagte Philipp Müller (FDP/AG). Damit werde bei Wohnungs- und Hausbesitzern ein fiktives Einkommen besteuert. Das sei ein Anachronismus im Schweizer Steuersystem. Müller rief den Rat deshalb dazu auf, eine vom Ständerat bereits gutgeheissene Motion anzunehmen, die verlangt, dass die Besteuerung des Eigenmietwerts ersatzlos aufgehoben wird. Schuldzinsen und der Unterhaltsabzug sollen in einem beschränkten Ausmass weiterhin abzugsfähig bleiben.


Besteuerung des Eigenmietwertes ein Problem
Die Linke und Finanzminister Merz gestanden ein, dass die Besteuerung des Eigenmietwertes ein Problem sei. Allerdings bilde der Eigenmietwert den Ausgleich dafür, dass Eigentümer Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten von den Steuern abziehen dürften, sagte Merz. Es gehe um die Gleichbehandlung gegenüber Mietern. Hildegard Fässler (SP/SG) kritisierte, der Titel der Motion, «Schuldenfreiheit im Alter», führe in die Irre. Die Motion selber wolle die Besteuerung des Eigenmietwerts nämlich für alle abschaffen, nicht nur für Rentner. Fässler plädierte dafür, an der Frage dranzubleiben und eine Lösung für Wohneigentümer im AHV-Alter zu finden. Weil viele alte Leute ihre Hypotheken abbezahlt hätten, bleibe ihnen nämlich ein unechtes Einkommen in Form des Eigenmietwertes.


Bürgerliche Mehrheit nahm die Motion jedoch mit 82 zu 68 Stimmen an
Die bürgerliche Mehrheit nahm die Motion jedoch mit 82 zu 68 Stimmen an. Ein ähnlicher Vorschlag war mit der Volksabstimmung über das Steuerpaket im Jahr 2004 gescheitert. Momentan sammelt der Hauseigentümerverband Unterschriften für eine Volksinitiative, die den Rentnern den Entscheid überlassen will, ob die Besteuerung des Eigenmietwertes für ihr Wohneigentum entfallen soll. Falls ja, könnten keine Abzüge auf Schuldzinsen mehr gemacht werden. (awp/mc/gh)

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