Dank neuem AOC-Reglement hoffen sie auf eine Ausnahmeregelung der EU. Nach dem abschlägigen Bescheid des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg zum Anerkennungsantrag für die Herkunftsbezeichnung «Champagne» suchen die Waadtländer nach anderen Wegen, den Namen «Champagne» für den Weisswein aus der gleichnamigen Gemeinde zurückzuerobern. Prioritär wolle man die Bedingungen für die AOC-Anerkennung verschärfen, bestätigte Albert Banderet, Präsident des Komitees zur Verteidigung der Bezeichnung «Champagne», Berichte welscher Zeitungen vom Montag.
Schärfere Herkunftskontrolle
Zurzeit erhält Weisswein vom Rebberg Bonvillars das AOC-Label, wenn 51% der Trauben vom Rebberg selber und 49% aus der Region stammen. Künftig sollen diese Herkunftsbedingungen auf internationales Niveau gehoben werden. Dannzumal müssen dann 85% der Trauben vom Rebberg Bonvillars stammen. er Kanton Waadt wolle das Reglement bis September 2008 in diesem Sinne anzupassen, sagte Banderet, der gleichzeitig einräumte, dass nicht alle Beteiligten hinter diesem Vorgehen stehen. Setzt sich das Komitee mit dem Vorhaben durch, wollen Banderet und seine Mitstreiter bei der EU eine Ausnahmebewilligung für den Gebrauch der Bezeichnung «Champagne» beantragen.
Schadenersatzklage gegen die Eidgenossenschaft
Im Weiteren überlegt sich das Komitee eine Schadenersatzklage gegen die Eidgenossenschaft. Die Winzer mussten 2004 wegen der Bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU den Namen «Vin de Champagne» aufgeben und die Etiketten sowie das Werbematerial neu gestalten. Dieser Wechsel soll insgesamt einen Schaden von etwa 20 Mio CHF verursacht haben.
Für Verhandlungserfolg geopfert
Laut Banderet wird der Bund ins Visier genommen, da die Waadtländer Herkunftsbezeichnung zugunsten des gesamten Verhandlungspakets geopfert worden ist. Ausserdem habe der EuGH darauf hingewiesen, dass die Eidgenossenschaft als Verhandlungspartner der EU aus freien Stücken einen Vertrag (die Bilateralen) unterzeichnet habe, der die Aufgabe des Begriffs «Champagne» beinhalte, sagte Banderet. Damit handle es sich um ein innerschweizerisches Problem. Der Champagnerstreit geht auf die bilateralen Verhandlungen mit der EU zurück. Frankreich hatte darauf bestanden, dass der Begriff «Champagne» künftig nur für den französischen Schaumwein verwendet werden darf. Der Streit hatte die Verhandlungen schwer belastet und drohte das gesamte Paket der Bilateralen I zu blockieren. (awp/mc/gh)