CO2-Gesetz: Energie-Agentur der Wirtschaft warnt vor strengem Gesetz
Mit freiwilligen Massnahmen hätten jene 2000 Unternehmen, die sich der EnAW angeschlossen haben, im Jahr 2009 ein Rekordergebnis geliefert, hiess es am Donnerstag vor den Medien in Bern: Erstmals habe die CO2-Reduktion die Schwelle von einer Million Tonnen überschritten. Zum Vergleich: Im Jahr 2008 wurden in der Schweiz 53,2 Millionen Tonnen Treibhausgase ausgestossen. Bereits heute trügen hunderte Firmen aufgrund freiwilliger Abkommen mit dem Bund zum Klimaschutz bei. «Nicht die Wirtschaft ist das Problem, sie ist die Lösung», machte EnAW-Präsident Pascal Gentinetta, der auch Direktor des Wirtschaftsdachverbandes economiesuisse ist, Werbung in eigener Sache. Das Prinzip der Freiwilligkeit sei der Königsweg, um den CO2-Ausstoss zu verringern.
Zielvereinbarungen zwischen Unternehmen und dem Bund
Heute fördert und vermittelt die EnAW Zielvereinbarungen zwischen Unternehmen und dem Bund. Je nach Grösse und Tätigkeit der Firma werden Reduktionsziele vereinbart. Lässt sich ein Unternehmen auf ein verpflichtendes Reduktionsziel ein, wird es bei Erreichen des Ziels von der CO2-Abgabe des Bundes befreit.
Nachholbedarf bei den KMU
Vor allem grosse Industriefirmen nutzen die Zielvereinbarungen. Nachholbedarf ortet die EnAW bei den kleineren und mittleren Unternehmen (KMU). Ende 2009 zählte die EnAW 217 KMU, die sich zur CO2-Reduktion bereit erklärt hatten. Das Bundesamt für Energie (BFE) hofft, dass sich künftig mehr KMU verpflichten, Treibhausgase zu reduzieren, wie BFE-Sprecherin Marianne Zünd auf Anfrage sagte. Mit den vielen KMU Zielvorgaben auszuhandeln, bedeute aber einen viel grösseren Beratungsaufwand für die Energie-Agentur.
Herausforderungen berücksichtigen
Das neue CO2-Gesetz müsse diese Herausforderungen berücksichtigen. Im Gesetzesentwurf schlägt der Bundesrat beispielsweise vor, für einzelne Wirtschaftszweige Reduktionsziele festzulegen – heute wird für jede Firma ein eigenes Reduktionsziel festgelegt. Neue Vorschriften durch das CO2-Gesetz will die EnAW aber gerade verhindern: «Es bleibt zu hoffen, dass das Erfolgsmodell mit hohem Freiheitsgrad auch in der künftigen Gesetzgebung berücksichtigt bleibt», hielt Gentinetta fest.
Reduktionsziele der Unternehmen durch staatliche Vorgaben ersetzen
Der Bundesrat schlage im Rahmen der laufenden Gesetzesrevision vor, die Reduktionsziele der Unternehmen durch staatliche Vorgaben zu ersetzen, erklärte der EnAW-Präsident. Weiter werde erwogen, kleineren Firmen ihre heutigen Entscheidungsspielräume wegzunehmen. Neu wolle der Bund festlegen, welche Wirtschaftszweige sich überhaupt noch von der CO2-Abgabe befreien lassen dürfen.
Neue Instrumente gefordert
Wenn das Parlament diesen Ansatz bestätige, sei das erfolgreiche Kooperationsmodell zwischen den Firmen, der EnAW und dem Bund gefährdet, warnte Gentinetta.
Anderer Meinung ist das Bundesamt für Energie: Es brauche neue Instrumente, um die CO2-Reduktionen auch in Zukunft zu gewährleisten, sagte BFE-Sprecherin Zünd. Ab 2012 werde sich zeigen, ob das Erfolgsmodell der Energie-Agentur weiter Bestand habe.
Basis für die Klimapolitik
Das CO2-Gesetz bildet in der Schweiz die Basis für die Klimapolitik und regelt die Massnahmen bis Ende 2012. Es muss deshalb für die Zeit ab 2013 weiterentwickelt werden. Der Bundesrat hatte dem Parlament vor rund einem Jahr eine entsprechende Botschaft unterbreitet. Der Nationalrat hat das neue CO2-Gesetz bereits behandelt. Er möchte erreichen, dass in zehn Jahren 20 Prozent weniger Treibhausgase in die Luft gelangen als 1990. Dieses Ziel soll ausschliesslich mit Umweltschutz-Massnahmen im Inland erreicht werden. Der Ständerat hat noch nicht über die Revision des CO2-Gesetzes abgestimmt. (awp/mc/gh/03)