Cablecom hatte im Herbst 2004 bei der ComCom ein Gesuch zur Überprüfung der Gebühren der Swisscom für die Portierung von Telefonnummern zu einem anderen Anbieter eingereicht. Die ComCom hat darauf im Rahmen eines Interkonnektionsverfahrens, die für die Preisbestimmung aus gesetzlicher Sicht relevanten Kosten bestimmt, wie es weiter heisst.
Verfügung kann vor Bundesgericht angefochten werden
Basierend auf durch das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) durchgeführten Kostenanalysen kommt die ComCom zum Schluss, dass Swisscom die Preise für die Portierung von Einzelnummern im Festnetz von 31,00 CHF auf 17,65 CHF für 2004, 15,15 CHF für 2005 und 11,90 CHF für 2006 senken muss. Die Verfügung der ComCom kann vor Bundesgericht angefochten werden.
Begründet wird die verordnete Senkung von der ComCom damit, dass die Schweizer Marktführerin Kosten in ihre Preisberechnung miteinbezogen habe, welche gemäss den gesetzlichen Vorgaben jede Anbieterin bei der Realisierung des Nummernportierungssystems selber tragen müsse. Weiter wurden laut Mitteilung die anrechenbaren Lohnkosten auf ein branchenübliches Niveau reduziert. (awp/mc/pg)