ComCom schreibt neue Grundversorgungs-Konzession aus

Die aktuelle Konzession hatte die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) der Swisscom erteilt. Sie läuft Ende 2007 ab. Über die neue Konzession für die Grundversorgung der Schweiz für zehn Jahre ab dem 1. Januar 2008 wird die ComCom spätestens Ende Juni 2007 entscheiden.


Die Ausschreibungsunterlagen enthalten Informationen zu den Verpflichtungen der Grundversorgungskonzession und legen die Bedingungen für die Teilnahme an der Ausschreibung fest. Sie beschreiben die Mindestvoraussetzung für die Konzessionserteilung und die Auswahlkriterien bei mehreren Bewerbungen.


Bestes Preis-/Leistungsverhältnis
Geprüft werden die eingereichten Bewerbungen vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM). Gestützt auf diese Bewertung wird die ComCom die Konzession zuteilen. Berücksichtigt wird die Bewerbung, welche die Entscheidungskriterien am besten erfüllt und keine finanzielle Abgeltung fordert. Falls alle Bewerbungen eine Entschädigung verlangen, erhält jene den Zuschlag, deren Eingabe das vorteilhafteste Verhältnis zwischen Leistung und Entschädigung aufweist. Sollte sich keine oder nur eine geeignete Bewerberin melden, wird die ComCom eine Konzessionärin bezeichnen.


Breitband-Internetzugang in der Grundversorgung
Der Bundesrat hat die Grundversorgung definiert. Er verlangt das Angebot eines Breitband-Internetzugangs, Zusatzdienste für Behinderte und die Pflicht, eine bestimmte Zahl von Telefonkabinen bereitzustellen. Gestrichen wurde der Verzeichnisauskunftsdienst, die Anrufumleitung und der Gebührennachweis. (awp/mc/pg)

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