Coop übernimmt Carrefour – Auflagen für Coop «nicht nachvollziehbar»

Coop übernimmt per 1. April zwölf Einkaufszentren, die bislang je zur Hälfte von der französischen Carrefour und Maus Frères gehalten wurden. Zudem kommt Coop zu einem Projekt in St. Gallen; die Eröffnung ist für Ende Juni geplant. Coop bezahlt gemäss früheren Angaben 470 Mio CHF. Die Carrefour-Läden, die 2006 einen Umsatz von 950 Mio CHF erzielt hatten, sollen bis Anfang Juni in Coop-Megastores umgewandelt werden. Nach der Integration betreibt Coop insgesamt 25 Megastores.


Keine Exklusivverträge
Damit werde die dominante Stellung der Grossverteiler Migros und Coop auf kurze Sicht verstärkt, erklärte die Weko am Donnerstag. Langfristig rechnet die Wettbewerbsbehörde aber mit einer Abschwächung dieses «Duopols» durch neue Anbieter wie Aldi oder Lidl. Der Markt befinde sich in einer Restrukturierungsphase, erklärte Weko-Präsident Walter Stoffel den Entscheid vor den Medien in Bern. «Die Konkurrenz ist noch nicht etabliert.» Um den Markt für die Konkurrenten sowie für die Lieferanten offen zu halten, verhängte die Weko eine Reihe von Auflagen. Sie verbietet Coop insbesondere Exklusivverträge mit Lieferanten. Der Grossverteiler muss zudem Lieferanten, die von Carrefour abhängig waren, im bisherigen Umfang berücksichtigen, sofern deren Produkte die Anforderungen von Coop erfüllen. Tue Coop dies nicht, müsse das Unternehmen den Zulieferern Zeit geben, sich von ihrer Abhängigkeit zu lösen, erklärte Stoffel.


Verkauf von Ladenfläche
Weiter verpflichtet die Weko Coop, Verkaufsflächen im Umfang von 20’000 Quadratmetern kleineren Wettbewerbern während einer bestimmten Zeit zum Verkauf anzubieten. Diese Ladenflächen müssen sich in Gebieten befinden, in denen Coop/Carrefour und Migros eine dominante Stellung haben – «problematische Regionen» seien insbesondere Genf und das Tessin.


Keine Lebensmittelhändler-Übernahme in den nächsten sechs Jahren
Schliesslich darf Coop während maximal sechs Jahren keinen anderen Lebensmittelhändler übernehmen. Die Auflagen der Weko gelten mindestens bis Anfang 2010. Sollten sich die Verhältnisse im Schweizer Detailhandelsmarkt bis dann wesentlich ändern, darf Coop die Aufhebung der Massnahmen beantragen. Wie Stoffel an der Pressekonferenz einräumte, war der Handlungsspielraum der Wettbewerbsbehörde begrenzt: Nur Coop habe sich für die 12 Läden interessiert. Für ausländische Detailhändler sei die Ladenkette zu klein, für die in der Schweiz ansässigen – mit Ausnahme von Migros – wiederum zu gross.


Coop reagiert erzürnt
Coop kritisierte die Auflagen scharf: Die «interventionistische Haltung» der Weko sei nicht nachvollziehbar. Nach Ansicht von Coop hätte eine vorbehaltlose Übernahme der Carrefour-Geschäftsstellen den Wettbewerb nicht beeinträchtigt. Die bereits sehr harte Konkurrenz zwischen Coop und Migros werde sich in Zukunft noch verschärfen, hiess es mit Blick auf die Geschäftstätigkeit des Discounters Aldi und den angekündigten Markteintritt von Lidl.


Keine Beschwerden
Coop will die Auflagen erfüllen – obschon eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht gute Erfolgschancen hätte, wie es in der Mitteilung heisst. Im Interesse der Mitarbeitenden, der Lieferanten und der Kundschaft werde darauf aber verzichtet. Kritisch äusserte sich auch der Markenartikelverband Promarca. Mit dem Entscheid werde die marktbeherrschende Stellung von Coop bei den Markenartikeln gestärkt. Der Grossverteiler werde künftig einen erheblichen Einfluss darauf haben, welche Produkte auf den Schweizer Markt kämen und welche nicht. Promarca hofft, dass sich Coop dieser «enormen Verantwortung» bewusst werde.


Carrefour-Personal mit GAV
Die rund 2’200 Angestellten von Carrefour werden bei Coop weiterbeschäftigt. Sie unterstehen dem Coop-Gesamtarbeitsvertrag, was die Gewerkschaften Syna und Unia in separaten Mitteilungen würdigten. Die Unia forderte zudem «verbindliche Besitzstandsgarantien» für Personen, deren Funktionen bei der Übernahme wegfallen. (awp/mc/pg)

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